ÖVP-Chef und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz hat im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre (siehe auch Archiv-Video oben) eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Wiener Handelsgericht gab am Montag einem SPÖ-Antrag auf „Einstweilige Verfügung“ im wesentlichsten Punkt statt. Kurz darf somit die Sozialdemokraten in Bezug auf das Ibiza-Video nicht mehr beschuldigen.
Kurz wird in dem Entscheid konkret untersagt, SPÖ-Politiker öffentlich bezüglich Herstellung und Veröffentlichung des Ibiza-Videos, das die Karriere von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache zumindest unterbrochen hat, zu verdächtigen.
Beleg für entsprechende Aussagen fehlt
Unter anderem betont das Gericht, dass für entsprechende Aussagen in mehreren Zeitungsinterviews ein Beleg fehle. Der „unbefangene Durchschnittsadressat“ entnehme den inkriminierten Äußerungen auch den Gesamteindruck, dass die SPÖ durchaus in die Anbahnung und/oder Produktion und/oder Verbreitung des Ibiza-Videos involviert gewesen sein könnte.
Freude bei den Sozialdemokraten
Erfreut zeigte sich die SPÖ. „Mit der Einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurzsche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt“, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda.
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