Nun wird es ernst mit den Vorbereitungen auf den Urnengang im Herbst. Denn heute ist der „Stichtag“, ab dem der Zähler für die Wahlkampfkostenbegrenzung läuft. Außerdem werden auch die neuen Spendenobergrenzen schlagend. Und für die nicht im Nationalrat vertretenen Parteien startet das Sammeln der Unterstützungserklärungen.
82 Tage vor der Wahl ist es so weit: Drei für Parteien entscheidende Fristen beginnen zu laufen. Mit dem Parteiengesetz 2012 wurde vorgeschrieben, dass keine Partei zwischen Stichtag und Wahltag mehr als sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben darf, Überschreitungen werden bestraft - und mit der heurigen Wahl sind die Strafen empfindlich angehoben worden. Wer die Kostengrenze um mehr als die Hälfte überschreitet, riskiert im Extremfall eine Strafe von 150 Prozent des Überziehungsbetrages.
Neue Spendenobergrenzen
Auch die neuen Spendenobergrenzen werden ab Dienstag schlagend. Künftig sind Spenden über 7500 Euro untersagt. Jene über 2500 Euro müssen sofort dem Rechnungshof gemeldet werden. Außerdem darf keine Partei pro Kalenderjahr mehr als 750.000 Euro an Spenden einnehmen. Ausländische Spenden wird es gar nicht mehr geben dürfen. Barspenden und anonyme Spenden sind nur noch bis maximal 500 Euro erlaubt.
Das Prozedere für Kleinstparteien startet
Der Stichtag ist übrigens auch der Startschuss für die Parteien, die Unterstützungserklärungen sammeln müssen, um bei der Wahl antreten zu können. Notwendig haben das all jene, die nicht im Nationalrat vertreten sind oder nicht auf die Unterschrift von drei Abgeordneten zurückgreifen können - darunter fallen heuer auch die 2017 aus dem Nationalrat geflogenen Grünen, die dieses Prozedere neben einigen anderen durchlaufen müssen.
Kronen Zeitung
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