„Krone“-Ombudsfrau

Ohne Pensionsantrag kommt auch kein Geld

Ombudsfrau
30.07.2019 06:00

Nachdem sie in den Ruhestand getreten ist, wartete eine Leserin vergeblich auf ihre Pension. Denn leider hatte sie vergessen, einen entsprechenden Antrag auf Auszahlung zu stellen…

Wer in der Alterspension sein Geld von der Pensionsversicherung erhalten will, sollte sich rechtzeitig darüber informieren. Eine Leserin hatte dies nämlich leider verabsäumt: Sie ging in den Ruhestand und wartete längere Zeit auf ihr Geld - umsonst: „Als ich mich dann bei der Pensionsversicherungsanstalt erkundigte, wurde mir mitgeteilt, es herrsche das Antragsprinzip. Ich muss also einen Antrag stellen, obwohl ich eigentlich ja in Pension bin“, so die Leserin, die gegenüber der Ombudsfrau beteuerte, davon leider nicht gewusst zu haben.

Was für die Frau aber wirklich bitter ist: Eine Rückerstattung für jene Monate, in denen die sie „leer“ ausgegangen war, gibt es nicht. Die Ombudsfrau rät deshalb, sich vor Antritt der Pension unbedingt genau über alle Formalitäten zu informieren!

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