Trotz Protesten aus mehreren Bundesländern beschloss die alte ÖVP-FPÖ-Koalition das Grundsatzgesetz für die neue Sozialhilfe und ließ es mit Juni in Kraft treten. Die Länder müssten bis Jahresende die Umsetzung garantieren. Weil es aber fünf rote und drei grüne Soziallandesräte gibt, wird sich das nicht ausgehen.
„Wir brauchen bis Juni, bis wir das Umsetzungsgesetz beschließen, das EDV-System und alle Formulare umstellen und die Mitarbeiter eingeschult haben“, sagt Salzburgs Landesvize Heinrich Schellhorn (Grüne). Er war als Vorsitzender der Sozialreferenten Wortführer der Kritiker. Das Gesetz sei generell „für die Würste“, da es keine Zuwanderung ins Sozialsystem gebe.
Hacker: „Kein Grund zur Eile“
In Wien teilt Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) der „Krone“ mit: „Es gibt keinen Grund zur Eile.“ Er geht davon aus, dass das Verfassungsgericht Teile der neuen Sozialhilfe kippt und wartet daher ab. Bis wann Wien das System umsetzt, das laut Hacker 40.000 Kinder in die Armut schickt? „Es gibt einen Gesetzwerdungsprozess, der einige Zeit in Anspruch nehmen kann.“
Auch die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) kritisierte das Gesetz. Nun heißt es aus ihrem Umfeld, der Hund liege im Detail begraben, der legistische Prozess sei eine Herausforderung. Kärnten, dort ist Beate Prettner (SPÖ) zuständig, meldet Probleme bei der IT-Umstellung und höhere Verwaltungskosten von 1,1 Millionen Euro.
Einzig Ober- und Niederösterreich kündigen an, die Sozialhilfe neu mit Jänner 2020 einführen zu können. Rechtliche Folgen hat die Verzögerung übrigens nicht.
Wolfgang Fürweger, Kronen Zeitung
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