„Doppelmoral“

Nehammer: „SPÖ schredderte sogar im größeren Stil“

Österreich
30.07.2019 12:02

Der „Krone“-Bericht über sieben vernichtete Festplatten aus dem Büro von Altkanzler Christian Kern und anderer SPÖ-Ministerien vor der Amtsübergabe im Jahr 2017 schlägt weiterhin hohe Wellen. Auf die Stellungnahme Kerns, wonach er von den Löschaktivitäten seiner Beamten bis Dienstagmorgen nichts gewusst habe, reagierte ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer mit heftiger Kritik: „Es ist unglaublich, mit welcher “gelebten Doppelmoral„ Kern und die gesamte SPÖ hier agieren. Wie sich jetzt herausstellt, schredderte auch die SPÖ, und das sogar im größeren Stil.“

Kurz habe von der SPÖ noch massive Kritik geerntet, weil er die Vernichtung der Druckerfestplatten als „normalen Vorgang“ bezeichnet habe. „Spätestens seit heute“ sei klar, dass es nicht „außergewöhnlich“ sei, dass „zeitgerecht vor einem Regierungswechsel Festplatten ausgebaut und vernichtet werden“, meinte Nehammer. „Dass ein Mitarbeiter von uns falsch gehandelt hat, kann man nicht wegwischen, das war nicht korrekt und dafür hat er sich schon entschuldigt und den Schaden beglichen.“

(Bild: APA/dpa/Matthias Balk)

„Vor allem bei Drozda besonderer Aufklärungsbedarf“
Der Generalsekretär sieht „vor allem“ bei Thomas Drozda einen besonderen Aufklärungsbedarf. Immerhin sei der nunmehrige Bundesgeschäftsführer der SPÖ 2017 Wahlkampfleiter gewesen. Drozda wiederum ließ via Twitter wissen, dass die Übergabe damals durch Beamte des Kanzleramts durchgeführt und geleitet worden war Die ÖVP hingegen habe „offenbar einiges zu verbergen, verstrickt sich in Widersprüche und will nicht über ihre zerstörten Daten, Festplatten und Fehler reden. Stattdessen versucht sie, uns mit Dreck zu bewerfen.“

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda (Bild: APA/Robert Jäger)
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda

Schredder-Ermittlungen sind „Verschlussakt“
Bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hieß es am Dienstag, dass keine Details zu den Ermittlungen bekannt gegeben werden, auch nicht, gegen wie viele Personen ermittelt werde. Bei den Ermittlungen sei jedenfalls „besondere Sensibilität“ geboten, zudem handle es sich um einen „Verschlussakt“.

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