35 Jahre ist das Paar aus dem Pongau verheiratet. 20 Jahre pflegte die Frau ihren Mann zu Hause, dann kam der damals 98-Jährige ins Seniorenheim. Die Angeklagte hielt die vielen Medikamente für ihren Mann für „Wahnsinn“ und forderte, diese abzusetzen. Bestimmung zum Mord nennt das der Staatsanwalt. Es folgte ein glatter Freispruch.
Die 73-Jährige, die an beginnender Demenz leidet, saß zusammengesunken auf der Anklagebank. Den Fragen der vorsitzenden Richterin Ilona Schalwich-Mozes konnte sie kaum folgen und nicht einmal sagen, seit wann sie in Pension ist. Statt einer Aussage verlas sie teils unter Tränen eine Erklärung: „Ich wollte nur eine bessere Situation für meinen Mann.“
„Sind lebensverlängernde Medikamente notwendig?“
Im September 2017 hatte die Pensionistin ihren Hausarzt und dann den Pflegedienstleiter gefragt, ob denn die vielen „lebensverlängernden“ Medikamente notwendig seien. Dass es sich um harmlose Blutdruck- und Herzmittel handelte und es ihrem Mann für einen 98-Jährigen sehr gut ging, nahm sie nicht zur Kenntnis.
Arzt und Pflegedienstleiter informierten den Bürgermeister als Träger des Pflegeheims. Der schaltete die Polizei ein. „Ich wäre nie auf die Idee gekommen, Anzeige zu erstatten“, so der Mediziner als Zeuge. Die Frau saß vier Monate in U-Haft. Seit ihrer Entlassung besuchte sie ihren heute 100-jährigen Mann insgesamt 196-mal.
Erster Prozess im Vorjahr platzte
Bereits im Vorjahr war sie wegen Bestimmung zum Totschlag vor Gericht gestanden. Der Schöffensenat hatte jedoch Anstiftung zum Mord gesehen und sich für unzuständig erklärt.
Die erweiterte Anklage ist für Verteidiger Andreas Hertl einfach nur „zum Kopfschütteln“. Selbst Staatsanwalt Thomas Schützenhofer ließ Zweifel durchblicken. Die Geschworenen sahen es auch so und sprachen die 73-Jährige mit 6:2 Stimmen frei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, das der Staatsanwalt keine Rechtsmittel angemeldet hat.
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