„Im Wahlkampf“

ÖVP verspricht Verzicht auf Spenden

Österreich
08.08.2019 17:34

Die ÖVP - die 2017 großzügig mit Geldern bedacht worden war - wird heuer ganz auf Spenden von Privatpersonen und Unternehmen verzichten. Man werde „aus Prinzip“ für den Wahlkampf 2019 überhaupt keine Spenden annehmen, bestätigte die ÖVP-Zentrale gegenüber krone.at. Seit einem Monat gilt die von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT im „freien Spiel der Kräfte“ beschlossene Decklung der Parteispenden.

Im Wahljahr 2017 nahm die ÖVP mehr als drei Millionen Euro an Spenden ein - wobei drei Großspender mehr überwiesen als mehr als 9000 Kleinspender. Der Anfang Juli im Nationalrat beschlossenen Deckelung der Parteispenden hatte die Volkspartei nicht zugestimmt.

Sie sieht vor, dass Beträge über 2500 Euro (bisher über 51.000 Euro) „unverzüglich“ veröffentlicht werden. Außerdem sind Zuwendungen an Parteien jetzt doppelt gedeckelt: Kein Spender darf mehr als 7500 Euro pro Jahr zahlen, keine Partei mehr als 750.000 Euro jährlich annehmen.

(Bild: "Krone"-Grafik)

Als Spenden-Grenze für den Rest des Jahres 2019 sind 375.000 Euro vorgesehen. Alles darüber hinaus ist dem Rechnungshof zu überweisen. Spenden von Ausländern sind künftig ganz verboten, anonyme und Barspenden ab 500 Euro.

(Bild: "Krone"-Grafik, Quelle: ORF, stock.adobe.com)

15 Angebote für Wahlkampfkosten-Schätzung
Für die heuer erstmals vorgesehene Abschätzung der Wahlkampfkosten hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt 15 Angebote erhalten. Wer die Gutachten erstellen wird, soll in den kommenden Tagen bekannt gegeben werden, teilte Vorsitzender Gunther Gruber am Donnerstag in einer Aussendung mit.

Zuvor werden die dafür nötigen Werkverträge abgeschlossen und die anderen Bewerber informiert. Die Gutachten sollen die Plausibilität der Einhaltung der Wahlkampfkostengrenze beurteilen. Die Experten müssen ihre Einschätzung bis Ende Februar 2020 vorlegen. Veröffentlicht werden die Gutachten mit der Stellungnahme der Parteien voraussichtlich im März 2020.

(Bild: APA, krone.at-Grafik)

Obergrenze: Parteien dürfen maximal 7 Mio. Euro investieren
Die Wahlkampfkostengrenze gilt in den letzten 82 Tagen vor der Wahl - also vom 9. Juli bis zum 29. September. In dieser Zeit darf jede Partei maximal sieben Millionen Euro in den Wahlkampf investieren. Vor zwei Jahren hat die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze mit 13 Millionen Euro massiv überschritten, auch die FPÖ lag mit 10,7 Millionen Euro deutlich darüber, die SPÖ mit 7,4 Millionen Euro leicht. Über die Höhe der dafür fälligen Geldbußen hat ebenfalls der UPTS zu entscheiden. Der ÖVP droht eine Strafe von bis zu einer Million Euro, der FPÖ bis zu 565.000 Euro und die SPÖ könnte bis zu 40.000 Euro zahlen.

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