Frische Landluft, Naturidylle und dazu Vogelgezwitscher: Was für viele wohl nach einer perfekten Urlaubsatmosphäre klingt, hat ein deutsches Urlauberpaar bei seinem Aufenthalt im Salzburger Zell am See als schlicht unzumutbar empfunden. Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang wäre Vogellärm im angemieteten Zimmer einer Pension hörbar gewesen. Die Deutschen drohen nun mit einer schlechten Bewertung.
Wie ServusTV berichtet (siehe Videobeitrag oben), reiste am 12. Juni das Paar aus Deutschland an und bezog ein Zimmer einer Pension in Zell am See, um an den Vespa Alp Days, dem größten Moped-Treffen Europas, teilzunehmen.
Doch während die Deutschen die Nähe zu lauten, knatternden Moped-Motoren suchten, hatten sie mit einer weit natürlicheren Form von Lärm ein massives Problem. So schickten die Urlauber nach ihrer Abreise der Pensionsvermieterin ein gesalzenes E-Mail, in dem sie sich heftig über den Vogellärm beschwerten.
„Heftiger Vogellärm“
Die Münchner drohten sogar damit, eine schlechte Bewertung im folgenden Wortlaut an diverse Hotelplattformen zu senden: „Abzocke in Zell am See! Nicht empfehlenswert! Gieriger Vermieter bietet unbenutzbares Zimmer (#31) - dort heftiger Vogellärm von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang durch Nest im Giebel - berechnet jenes zu 100 Prozent und geht Reklamationen über den Geräuschpegel aus dem Weg.“
Der Aufenthalt sei für das Paar „extrem stressig“ gewesen, die Nachtruhe sei durch das Vogelgezwitscher um 4.30 Uhr beendet worden. „Entkräftet“ sei das Paar daher einen Tag früher als geplant abgereist.
„Gast will sich Vorteil verschaffen“
Doch mit diesem E-Mail hatte das enttäuschte Urlauberpaar offenbar noch nicht genug Dampf abgelassen. So beschwerten sich die beiden zugleich auch noch beim Tourismusverband, bei der Bezirkshauptmannschaft sowie bei der Hoteliervereinigung. „Der Gast will sich einen Vorteil verschaffen, er will nicht dafür bezahlen und der Hotelier soll jetzt überall nachgeben. Leider ist der Hotelier in vielen Fällen darauf angewiesen, dass er ein gutes Ranking hat“, spricht Walter Veit von der Hoteliervereinigung gegenüber ServusTV von Erpressung.
Ob die Münchner die schlechte Bewertung nun tatsächlich abschickten, ist noch nicht bekannt. Das Gesetz stärkt den beiden jedenfalls nicht den Rücken: Offiziell gilt Vogelgezwitscher nämlich nicht als Lärmbelästigung.
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