Feuer und Brände scheinen ihn zu faszinieren. Erklären konnte dies ein Oberländer (31) vor dem Schwurgericht in Innsbruck nicht. Ein abgefackelter Bauernhof in Mils bei Imst geht auf sein Konto, die Bewohner mussten im Schlafgewand flüchten. Es setzte mehr als fünf Jahre Haft, ein Mordversuch war es aber nicht.
Kaum zu glauben, aber der Angeklagte wurde schon 2015 wegen einer Brandserie zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Später durfte er mit Fußfessel als Koch weiterarbeiten. Erneut kam es dann 2018 im Tiroler Oberland zu rätselhaften Feuersbrünsten. Am 17. November ging ein leer stehender Gasthof am Zammerberg in Flammen auf.
Alles vernichtet
Am 24. November war es noch schlimmer: In Mils bei Imst brannte plötzlich ein Stadel und dann der angrenzende Bauernhof. „Ich wurde um 4.40 Uhr wach und sah den orangen Himmel - dann unseren lichterloh brennenden Stadel!“, schilderte die betroffene Bewohnerin. Mit knapper Not rettete sie sich mit ihrem Mann und zwei Gästen - aber alles Hab und Gut war vernichtet!
Mit Handy überführt
Die Polizei lud vier Tage später den ehemaligen „Feuerteufel“ vor, wertete penibel sein Handy aus. Und siehe da: GPS-Daten und eine „Schrittzähler-App“ waren Indizien dafür, dass der 31-Jährige in den entscheidenden Minuten beim Hof war. Brennend interessiert hatte er sich auch für eine Feuerwehr-App, die ständig das Einsatzgeschehen zeigt.
„Wollte nie Menschen gefährden“
Unter dieser Beweislast gestand der 31-Jährige nach monatelangem Leugnen die Milser Brandstiftung. Er rückte damit auch von seiner Behauptung ab, dass sein Handy gehackt worden sei. „Menschen habe ich aber nie gefährden wollen“, betonte er. Die Staatsanwältin warf ihm aber vor, deren Tod in Kauf genommen zu haben. „Warum zünden Sie überhaupt Stadel an?“, lautete die Frage - Schulterzucken.
Kein Mordversuch
Beim zweiten Brand am Zammerberg hatte der Oberländer rund um die Tatzeit auf die Feuerwehr-App gesehen. In dieser Causa wurde er gestern freigesprochen. Nicht jedoch für den Fall in Mils. Die Geschworenen verneinten den Mordversuch. Es ergingen aber nicht rechtskräftig vier Jahre Haft plus 13 Monate (Widerruf der bedingten Entlassung). Andreas Moser
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