Der türkis-blaue Umbau der Sozialversicherungen ist dem Verfassungsgerichtshof diese Woche eine öffentliche Megaverhandlung wert. Ganze zwei Tage lang kommen Vertreter von Krankenkassen, Arbeiterkammern und auch 113 Dienstnehmer am Dienstag und Mittwoch zu Wort, die zusammen 14 Anträge auf Gesetzesprüfung eingebracht haben. Ein umgehendes Erkenntnis des VfGH ist danach nicht zu erwarten.
Die Anträge richten sich unter anderem gegen die Vereinigung der Gebietskrankenkassen und der Betriebskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Antragsteller sehen darin, aber auch in vielen anderen Punkten einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Selbstverwaltung.
Verfassungswidrigkeit wird etwa auch bei der Neugestaltung der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger, der Einführung eines Eignungstests für die Mitglieder dieser Verwaltungskörper, der Neuregelung der staatlichen Aufsicht über die Sozialversicherungsträger sowie der Zusammenführung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge bei der Finanzverwaltung des Bundes unterstellt.
Nach Durchführung der Verhandlung wird der VfGH die Beratungen fortsetzen und - falls erforderlich - einen weiteren Verhandlungstermin anberaumen, teilte das Höchstgericht mit. Die Entscheidung des Gerichtshofes werde schriftlich oder mündlich ergehen.
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