Knalleffekt in der Posse rund um das Nationalratsmandat von Philippa Strache: Am Montag verkündete die Wiener FPÖ, dass Philippa Strache kein Nationalratsmandat erhalten wird. Statt ihr soll Justizsprecher Harald Stefan über die Landesliste einziehen. Doch nun könnte wieder alles anders sein. Denn es ist fraglich, ob Stefan, der auch über das im Wahlkreis Wien Süd errungene Direktmandat ins Parlament könnte, überhaupt eine Wahl zwischen Regional- und Landesliste hat. Die Landeswahlbehörde lässt nun diese Frage durch das Innenministerium prüfen. Den Ärger dürfte sich die FPÖ selbst eingebrockt haben.
Dass nun doch Philippa Strache auf einem Wiener Landesmandat in den Nationalrat einzuziehen scheint, dürfte sich die FPÖ selbst eingebrockt haben. Hätte Harald Stefan rechtzeitig, nämlich vor der Mandatszuteilung, für seine Streichung von der Regionalwahlkreisliste Wien-Süd gesorgt, wäre das Problem nicht entstanden, sagte der Grazer Politikwissenschaftler Klaus Poier am Dienstag.
Keine Wahlmöglichkeit zwischen Grundmandat und Landesmandat
Strache hatte auf Platz drei der Landesliste kandidiert, Stefan auf dem zweiten Platz. Über die Landesliste werden nur zwei Plätze vergeben. Stefan hatte sowohl ein Direktmandat als auch eines über die Landesliste ergattert. Letzteres wollte er annehmen, um den Einzug der zuletzt als Tierschutzbeauftragte aktiven Ehefrau von Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache zu verhindern. Allerdings besteht hier keine Wahlmöglichkeit, wie Poier bestätigte. Laut Nationalrats-Wahlordnung kann man zwar zwischen der Annahme eines Bundes- oder Landesmandats wählen, nicht aber zwischen einem Grundmandat auf Regionalwahlkreisebene und einem Landesmandat.
„Der Wortlaut der Bestimmung ist relativ klar, die Systematik auch“, sieht Poier hier keinen Interpretationsspielraum. Bis jetzt sei das nie ein Thema gewesen - vermutlich, weil sich die Frage unmittelbar nach einer Wahl noch nicht gestellt habe. Auch ihm selbst sei die Bestimmung bisher nicht bekannt gewesen, so der Politikwissenschaftler. Hätte sich Stefan rechtzeitig, also vor der Mandatszuteilung durch die Landeswahlbehörde, von der Regionalwahlkreisliste streichen lassen, wäre das jetzige Problem der FPÖ nicht entstanden, so Poier. Möglicherweise sei es aber auch jetzt noch durch einen Verzicht Stefans auf sein Grundmandat lösbar, ortete er ein potenzielles Schlupfloch.
Aus der zuständigen Magistratsabteilung 62 hieß es am Dienstag, man habe die entsprechende Sitzung der Landeswahlbehörde wegen der Causa auf Mittwoch vertagt. Im Ministerium bestätigte man wiederum die Anfrage aus Wien. Man werde diese prüfen, hieß es. In der Wiener FPÖ wartet man nun ab. Man sei mit der Bundes- und der Landeswahlbehörde in Kontakt, hieß es dort. Falls die Zuweisung des Regionalwahlkreismandates an Stefan nicht mehr geändert werden kann, müsste Strache selbst entscheiden.
Bericht über neue Strache-Partei
Die Wiener FPÖ hatte am Montag entschieden, Strache kein Nationalratsmandat zukommen zu lassen, bis die Vorwürfe des Spesenmissbrauchs gegen das Ehepaar geklärt sind. Daraufhin teilte Heinz-Christian Strache auf Facebook einen Artikel der - von Sinoamerikanern gegründeten - Zeitung „epochtimes.de“ über angeblich gute Chancen einer eigenen Strache-Partei.
Klage gegen die FPÖ
Auch ein weiterer Post von Heinz-Christian Strache sorgte für Spekulationen: Seine Gattin sei die Social-Media-Expertin der FPÖ gewesen, „welche unsere moderne Kommunikation (Facebook, Twitter, Instagram) auf Platz 1 in der politischen Landschaft gebracht hat“, schrieb er, und weiter: „Genauso wie man mir meine Fanseite heute neidig ist, welche mein persönliches Eigentum ist und ich nunmehr einklagen will!“
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