Jetzt ist es fix

Philippa Strache darf ins Parlament einziehen

Österreich
09.10.2019 17:23

Jetzt ist es fix: Für Philippa Strache ist der Weg ins Parlament frei. Die Ehefrau des zurückgetretenen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache kann über die Wiener Landesliste in den Nationalrat einziehen - falls sie nicht von sich aus verzichtet. Das hat die Landeswahlbehörde am Mittwochnachmittag entschieden. Allerdings teilten die Freiheitlichen kurz darauf mit, dass Strache die Aufnahme in den FPÖ-Klub verwehrt bleibe. Damit könnte sie „wilde“ Abgeordnete werden.

Dem auf der Liste vor ihr gereihten Justizsprecher Harald Stefan wird das im Wahlkreis Wien Süd erzielte Grundmandat zugeteilt. Dass er auf dieses verzichtet und stattdessen das Landeslisten-Mandat annimmt, sei nicht möglich, hieß es. Damit rückt Philippa Strache, derzeit noch Tierschutzbeauftragte der FPÖ, vom dritten auf den zweiten Platz der Landesliste - auf dem Stefan kandidiert hat - vor. Da zwei Mandate über diese Liste vergeben werden, ist der Weg für Straches Einzug in den Nationalrat nun frei. Sie könnte nur von sich aus auf das Mandat verzichten.

Philippa Strache (Bild: APA/GERT EGGENBERGER)
Philippa Strache

Für die FPÖ bedeutet das, dass die am Montag im Landesparteivorstand fixierte Strategie nicht aufgeht, wonach man mit dem Einzug Stefans über die Landesliste Philippa Strache ihr Mandat quasi verweigern hätte können. Dies war mit den im Raum stehenden Spesenvorwürfen gegen die Kandidatin begründet worden, deren Klärung noch aussteht.

Harald Stefan (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Harald Stefan

Nationalratswahlordnung Grundlage für Entscheidung
In der Sitzung der Landeswahlbehörde am Mittwoch wurde formal die Zuweisung der Mandate im sogenannten zweiten Ermittlungsverfahren fixiert. Grundlage für die Entscheidungen ist, so wurde betont, der Wortlaut der Nationalratswahlordnung. Nach dieser hätten sich die Wahlbehörden gemäß langjähriger Judikatur des Verfassungsgerichtshofes im Wortlaut „genauestens zu richten“.

Demnach wurde Stefan bereits am 3. Oktober im ersten Ermittlungsverfahren ein Mandat aus dem Regionalwahlkreis zugewiesen. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung habe dieser bei der Mandatszuweisung für die Landesliste damit „außer Betracht zu bleiben“. Das sei von der Wahlabteilung des Innenministeriums vollinhaltlich rechtlich bestätigt worden, versicherte die Wiener Behörde. 

Wiener FPÖ-Chef Nepp: Vorgehen „nicht nachvollziehbar“
Der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp kritisierte die Entscheidung bzw. die Stellungnahme des Ministeriums. Diese sei aus Sicht der FPÖ Wien und „namhafter Rechtsexperten in dieser Form nicht nachvollziehbar“. Man nehme sie aber „nun zur Kenntnis“.

Dominik Nepp, FPÖ (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Dominik Nepp, FPÖ

FPÖ bleibt hart - wird Strache „wilde“ Abgeodnete?
Die FPÖ will nach diesem für die Partei peinlichen Lapsus aber nicht von ihrem Kurs abweichen. Philippa Strache wird nicht mehr Tierschutzbeauftragte sein - und sie wird auch nicht in den blauen Parlamentsklub aufgenommen, wie Parteichef Norbert Hofer und der designierte Klubobmann Herbert Kickl mitteilten. Da die 32-Jährige wohl nicht auf ihr Mandat verzichten will, könnte sie als sogenannte wilde Abgeordnete ins Parlament einziehen.

Philippa Strache (Bild: APA/Georg Hochmuth, krone.at-Grafik)
Philippa Strache

Sie wäre übrigens nicht die Erste, die noch vor der ersten Nationalratssitzung ohne Partei dasteht. Die ehemalige ORF-Generaldirektorin Monika Lindner, die 2013 für das Team Stronach kandidierte, trennte sich drei Tage nach ihrer Nominierung von der Partei und wurde „wilde“ Abgeordnete.

Straches Bezüge sorgen weiter für Aufregung
Derweil herrscht in der FPÖ weiter Unmut wegen der medial kolportierten monatlichen 9500-Euro-Entschädigung für Philippa Strache als „Social-Media-Beauftragte“ sowie wegen Gerüchten, wonach diese Summe auch während ihrer Karenzzeit ausgezahlt worden sei. Diesbezüglich teilte der FPÖ-Klub allerdings am Mittwoch mit, Strache habe überhaupt keine Karenzzeit in Anspruch genommen. Auch während ihrer Zeit im Mutterschutz habe sie „selbstverständlich kein Gehalt“ bezogen. Damit widersprach der Klub Angaben von Teilnehmern der Sitzung des Bundesparteivorstandes vergangene Woche.

Wiener NEOS fordern Aufklärung im „Spesenskandal“
Unterdessen verlangen die Wiener NEOS Aufklärung über die Finanzgebarung der Wiener FPÖ - konkret über deren Umgang mit Kostenersätzen. Denn in der Partei habe Maßlosigkeit geherrscht, befand Klubchef Christoph Wiederkehr: „Der Spesenskandal der FPÖ muss aufgeklärt werden.“ Um dies zu erreichen, haben die Rathaus-Pinken 30 Fragen an die Wiener Blauen geschickt.

Christoph Wiederkehr (Bild: APA/Hans Klaus Techt)
Christoph Wiederkehr

Man wolle wissen, wie die Partei mit Steuergeld umgegangen ist, sagte der NEOS-Politiker. Parteienförderung sei wohl nicht dazu da, um Wohnungszuschüsse oder den Kauf von Handtaschen zu finanzieren. Dass nur Ex-Parteichef Heinz-Christian Strache und seine Frau Philippa dafür zur Verantwortung zu ziehen sind, glaubt Wiederkehr nicht: „Hier gibt es weit mehr Personen, die involviert waren.“

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