Unabhängigkeit wackelt
EU klagt erneut gegen polnische Justizreform
Kurz vor der Parlamentswahl in Polen startet die EU-Kommission eine weitere Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Justizreformen der rechtskonservativen Regierung in Warschau. Die Klage richtet sich gegen die neuen Regeln für Disziplinarmaßnahmen gegen Richter, wie die Kommission am Donnerstag in Brüssel mitteilte.
Das Regelwerk untergrabe die Unabhängigkeit polnischer Richter, der nötige Schutz vor politischer Kontrolle sei nicht gewährleistet, hieß es. Die Kommission hatte das neue Regelwerk bereits im April moniert und war mit den anschließenden Rechtfertigungen aus Warschau nicht zufrieden. Die Behörde kritisiert, dass Disziplinarmaßnahmen gegen Richter auf Grundlage ihrer Urteile eröffnet werden können. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der zuständigen Disziplinarkammer des Obersten Gerichts seien nicht gesichert.
Mehrere Verfahren wegen diverser Justizreformen
Die EU-Kommission hatte bereits mehrere Verfahren wegen diverser Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei PiS vor den EuGH gebracht. Darüber hinaus hat sie 2017 ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen das Land gestartet. Dies ist viel tiefgreifender als eine Klage vor dem EuGH. In letzter Konsequenz kann einem betroffenen EU-Staat das Stimmrecht zeitweise entzogen werden. Das Verfahren kam allerdings bisher kaum voran.
In Polen wird am Sonntag ein neues Parlament gewählt. Die PiS hat Umfragen zufolge gute Aussichten auf einen Wahlerfolg.
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