SPÖ-Stadtrat klagte

Gudenus muss Behauptung über Muslime zurücknehmen

Wien
23.10.2019 16:00

Das Urteil gegen Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus im Zusammenhang mit einem Facebook-Posting ist rechtswirksam, wie ein Sprecher des Klägers, des für Integration zuständigen Wiener Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ), am Mittwoch mitteilte. Gudenus hatte 2018 online behauptet, dass Wien in nur drei Monaten Hunderten Muslimen die Staatsbürgerschaft verliehen habe. Der ehemalige freiheitliche Politiker muss diese Behauptung nun widerrufen.

Czernohorszky hatte nach der Aussage des nunmehrigen Ex-FPÖ-Politikers, der nach der Ibiza-Affäre zurückgetreten ist, betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes als Voraussetzung einen mindestens sechs- sowie in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorsehen würden.

Stadtrat Jürgen Czernohorszky (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Stadtrat Jürgen Czernohorszky

„Objektiv mehrdeutig“
Der Stadt-Politiker kritisierte die Behauptung somit als unwahr und kreditschädigend bzw. ehrenrührig. Gudenus verteidigte sich damit, es sei der Zeitraum der Verleihungen gemeint gewesen und nicht die Dauer des jeweiligen Aufenthalts. Zunächst wurde der Fall am Handelsgericht verhandelt, wobei Czernhorszkys Einschätzung geteilt wurde. Gudenus‘ Argumente reichten hingegen nicht. Um dies klarzumachen, wäre eine andere Satzstellung nötig gewesen. Die Nachricht sei als „objektiv mehrdeutig“ zu bewerten, beide Lesarten waren nach Ansicht des Gerichts also möglich, hieß es damals.

Oberlandesgericht gab Gudenus-Berufung nicht Folge
Gudenus legte daraufhin Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien entschied nun, dieser nicht Folge zu geben. Auch eine ordentliche Revision sei nicht zulässig, hieß es in dem vorliegenden Urteil vom 24. September 2019. Der ehemalige freiheitliche Politiker muss nun seine Behauptung widerrufen.

Czernohorszky: „Wichtiger Erfolg gegen Hass im Netz“
Stadtrat Czernohorszky freute sich über die Entscheidung des Gerichts: „Für mich ist das ein ganz wichtiger Erfolg gegen Fake News und Hass im Netz und für eine faire und sachliche Debattenkultur in den sozialen Medien. Ich werde auch in Zukunft entschieden dagegen vorgehen, wenn in der Politik mit Unwahrheiten um sich geschmissen wird, vor allem wenn damit gegen ganze Bevölkerungsgruppen gehetzt wird“, sagte er in einer schriftlichen Stellungnahme.

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