Einen Parteiausschluss statt der lediglichen Suspendierung des ehemaligen Bundesobmannes Heinz-Christian Strache - das fordert nun auch der oberösterreichische FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner: „Eine endgültige Trennung ist unausweichlich.“ Damit steht er in der FPÖ nicht alleine da - doch ein Ausschluss ist in Straches Fall nicht so leicht zu bewerkstelligen.
Seit dem Bekanntwerden der Spesenaffäre rund um Strache und Ehefrau Philippa, die mittlerweile als „wilde“ Abgeordnete im Nationalrat sitzt und wegen der Annahme ihres Mandats aus der FPÖ ausgeschlossen wurde, hängt der Haussegen zwischen den Freiheitlichen und ihrem ehemaligen Chef schief. Wurde Strache zunächst nur suspendiert, mehren sich nun die Stimmen für einen endgültigen Schlussstrich.
Svazek: „Trennung das Beste“
Bevor Haimbuchner, seines Zeichens auch oberösterreichischer Landeshauptmannstellvertreter, sich nun klar für einen Parteiausschluss aussprach, hatten dies die FPÖ-Chefs von Salzburg und Tirol getan. Marlene Svazek sagte gegenüber der „Krone“: „Dass er (Strache, Anm.) über uns herzieht, ist keine Grundlage für einen gemeinsamen Weg.“ Deshalb glaube sie, „dass es zur Trennung kommen wird und das auch das Beste ist“.
Zuvor hatte schon Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger verdeutlicht, dass die Zeit für eine „klare Trennung“ zwischen der Partei und Strache reif sei. Er fordert die Wiener Landespartei - die für den Ausschluss formal zuständig ist - auf, über die nächsten Schritte zu entscheiden.
Ein Parteiausschluss ist allerdings nicht so leicht zu bewerkstelligen. Strache könnte bei mangelnder Begründung nicht nur das Parteischiedsgericht anrufen, sondern auch ein Zivilgericht, um sich in die FPÖ zurück zu klagen, wie es im „profil“ heißt.
Ball liegt bei Wiener FPÖ
Zudem will sich die Wiener FPÖ derzeit noch nicht festlegen. Landesparteisekretär Michael Stumpf sagte zur „Krone“, dass ein Ausschluss erst dann „die logische Konsequenz“ wäre, sollten sich im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe bestätigen. Ob durch Straches aktuelle Aussagen „parteischädigendes Verhalten“ - das ebenfalls einen Ausschluss zur Folge hätte - vorliegt, dürfte aktuell juristisch geprüft werden.
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