Gemeindevertreter machen sich der Untreue strafbar, falls sie die Zahlungen der Austrian Power Grid (APG) nicht annehmen und die Verträge nicht unterschreiben. Mit dieser Warnung versetzte vergangene Woche Landeshauptmann Wilfried Haslauer die betroffenen 380-kV-Gemeinden in Angst und schrecken. Bereits am Mittwoch wurde die Lösung für das Problem gefunden: Im Landtag beschlossen alle fünf Parteien einstimmig die Einführung eines neuen Punktes in der Gemeindeordnung, die den Fall der Untreue aushebelt indem die Gemeinden nicht mehr verpflichtet sind, Geld anzunehmen, wenn sie das aus triftigen Gründen nicht wollen. Der Anstoß dazu kam vom blauen Abgeordneten Andreas Schöppl, der wie Haslauer Anwalt ist. Gut. Problem gelöst. Schnell und einfach. Dem waren unterschiedliche Gutachten zur Lage vorausgegangen. Eugendorf war sich zum Beispiel sicher, bei einer Ablehnung des Vertrags nicht belangt zu werden. Dann kam ein Gutachten des Landes, welches das Schlimmste fürchtete. Anstatt aber gleich die Lösung für das Problem zu liefern, oder zumindest zu suchen, forderte Haslauer die Gemeinden Auf, den Vertrag der APG zu unterschreiben. Eine Lösung also für den Betreiber APG und nicht für die heimischen Gemeinden, wie sie dann im gestrigen Landtagsausschuss gefunden wurde.
Transparenz wird künftig gefordert
Auch wenn Haslauer am Mittwoch verschnupft auf die Vorwürfe der Opposition aus FPÖ und SPÖ reagierte und sich selbst quasi als Retter bezeichnete, muss er sich diesen Vorwurf gefallen lassen. Zum Thema stumm blieb Grünen-Chef Heinrich Schellhorn, der Simon Heilig-Hofbauer in den Ring schickte. Und die Neos? Diese fordern in diesen Verfahren künftig mehr Transparenz. Zu Recht.
Gemeindevertreter haben wieder die Wahl
Mit der raschen Lösung ist das eigentliche Problem allerdings nicht vom Tisch. Die Gemeinden stehen vielmehr wieder dort, wo sie schon vor einer Wochen standen: Vertrag unterzeichnen oder nicht? Zumindest liegt mit der Novelle der Gemeindeordnung keine Schlinge mehr um den Hals der Gemeindevertretung.
Durch den gewährten Aufschub haben jene Gemeinden, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet haben, bis 15. Dezember 2020 Zeit, eine Entscheidung zu treffen. „Für mich ist diese Variante die beste, die auf die schnelle möglich war“, zeigt sich auch Landtagsabgeordnete und Eugendorfer Gemeindevertreterin Stefanie Mösl (SPÖ) zufrieden. „Diese Lösung zum Schutz der Gemeindevertreter war dringend notwendig.“ Die „Knebelverträge“ der APG hält sie weiterhin für „extrem bedenklich“.
In Eugendorf will die Gemeindevertretung nun die Gesetzesnovelle abwarten und dann eine Entscheidung zu den Verträgen treffen. Ebenso halten es die beiden Gemeinden Krispl und Seekirchen.
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