Der VW-Abgasskandal beschäftigt auch in der Steiermark die Gerichte. In Leoben haben sich, wie berichtet, 637 Geschädigte einer Sammelklage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), vertreten durch Anwalt Michael Poduschka, angeschlossen Während sich der Richter für das Verfahren für zuständig erklärte, meldete der Volkswagen-Konzern ein Rekursverfahren an.
Diesem hat das Oberlandesgericht Graz kürzlich stattgegeben. Man wolle eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten. Ärgerlich, denn: „Die Taktik von VW ist aufgegangen. Wir rechnen mit einer Verzögerung von bis zu einem Jahr“, sagt Poduschka, „an der österreichischen Zuständigkeit wird der EuGH aber nichts ändern. Im Verfahren in Luxemburg haben sich als einzige die Kommission und das Vereinigte Königreich geäußert. Sie halten Österreich für zuständig.“
Finanziell schadet die Verzögerung den Klägern nicht: „Da auf Wertminderung und nicht Rückabwicklung geklagt wird, muss VW pro Tag ca. 6500 Euro Zinsen in allen Sammelverfahren zahlen.“
MK
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