CO2, Heizen, Windkraft

Deutsches Klimapaket beschlossen: Was sich ändert

Ausland
15.11.2019 12:54

So schnell arbeitet die ungeliebte große Koalition bei unseren deutschen Nachbarn selten. Vor nicht einmal zwei Monaten beschlossen Klimakabinett und Spitzen von Union und SPD die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030, am Freitag stimmte der Bundestag bereits einem großen Teil der für die Umsetzung notwendigen Gesetze zu. Zum Ärger von Opposition und Fachverbänden, die kaum Zeit hatten, die Entwürfe zu kommentieren.

Die Koalition bleibt trotz aller Kritik dabei: Das Klimapaket, mit dem Deutschland seine Klimaziele erreichen soll, wollen Union und SPD großteils noch heuer über die Bühne bringen. Nach dem Bundestagsbeschluss am Freitag bleibt noch eine Hürde: der Bundesrat, also die Länder. Vor allem die Grünen in ihren neun Landesregierungen, aber auch andere Länder haben Wünsche angemeldet. Letztlich brauchen nur bestimmte Änderungen bei der Steuer die Zustimmung des Bundesrats, die anderen Gesetze kann die Kammer nur aufhalten. Denkbar ist, dass noch an der einen oder anderen Schraube gedreht wird.

Ein Überblick über das am Freitag beschlossene Paket:

  • CO2-Preis für Heizen und Verkehr: Ab 2021 müssen Unternehmen, die Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas in Verkehr bringen, Verschmutzungsrechte für jene Menge Treibhausgase nachweisen, die daraus entsteht. Der CO2-Preis soll fossile Heiz- und Kraftstoffe verteuern, damit Bürger und Industrie klimafreundliche Technologien kaufen und entwickeln. 2021 kostet das die wohl mehr als 4000 betroffenen Unternehmen vorerst zehn Euro pro Tonne CO2, der Preis steigt bis 2025 nach und nach auf 35 Euro. Ab 2026 sollen Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, aber zunächst mit einer Obergrenze von 60 Euro.
(Bild: stock.adobe.com)
  • Pendler entlasten: Um auszugleichen, dass Diesel und Benzin über den CO2-Preis teurer werden, steigt die Pendlerpauschale für längere Strecken für fünf Jahre. Vom 21. Kilometer an dürfen Pendler statt 30 dann 35 Cent pro Kilometer pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abziehen, aber nur für die einfache Entfernung. Wer wenig verdient und keine Steuern zahlt, kann über eine Mobilitätsprämie das Geld aufs Konto überwiesen bekommen.
(Bild: APA/HANS KLAUS TECHT, krone.at-Grafik)
  • Gebäudesanierung: Wer in seiner Eigentumswohnung oder in seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung erneuert oder digitale Anlagen zum Energiesparen einbaut, soll ab 2020 über drei Jahre steuerlich gefördert werden. Die Immobilie muss dafür älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst auch zehn Jahre bestehen. Vorgesehen ist, dass 20 Prozent der Kosten und maximal insgesamt 40.000 Euro je Haus oder Wohnung über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abgezogen werden können.
  • Windkraft: Über die Möglichkeit, mehr Grundsteuer zu verlangen, sollen Gemeinden stärker von Windkraftanlagen profitieren. Das soll die Akzeptanz für die Windräder bei Anrainern erhöhen.
(Bild: APA/dpa/Roland Weihrauch)
  • Klimaschutzgesetz: Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) feiert es als das „Herzstück“ der Klimabeschlüsse. Darin wird für die einzelnen Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude festgelegt, wie viel CO2 sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Wenn in einem Bereich die Vorgaben nicht erfüllt werden, muss der zuständige Minister ein Sofortprogramm vorlegen, die deutsche Regierung muss nachsteuern. Oder, wie Schulze sagt: „Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium.“

Höhere Steuern auf Flugtickets
Außerdem beschloss der Bundestag am Freitag höhere Steuern auf Flugtickets. In einer namentlichen Abstimmung stimmten 356 Abgeordnete mit Ja, 200 mit Nein, es gab 55 Enthaltungen. Ziel ist es, den CO2-Ausstoß im Luftverkehr zu verringern. Bei der Erhöhung der Luftverkehrssteuer geht es um Flüge im Inland und in EU-Staaten.

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