Schmach für ÖVP/FPÖ

Neues Sozialhilfe-Gesetz: VfGH hebt Kernpunkte auf

Österreich
17.12.2019 12:43

Der Verfassungsgerichtshof bringt ein weiteres Prestigeprojekt der an Ibiza gescheiterten türkis-blauen Bundesregierung zu Fall. Aufgehoben wurden am Dienstag beide bei der Reform der Mindestsicherung gegen Zuwanderer gemünzten Maßnahmen der neuen Sozialhilfe: Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind laut VfGH verfassungswidrig. Das Gesetz muss nun geändert werden.

Zumindest im Grundsatzgesetz selbst sieht der VfGH aber keinen unzulässigen Eingriff in die Zuständigkeit der Länder. Zwar sei die Gewährung von Leistungen bei sozialer Hilfsbedürftigkeit „an sich Sache der Länder, der Bund ist jedoch zuständig, auf diesem Gebiet Grundsätze für die Landesgesetzgebung aufzustellen“, hieß es in einer Pressemitteilung am Dienstag.

Die Pläne der alten ÖVP-FPÖ-Regierung:

(Bild: "Krone"-Grafik, krone.at-Grafik)
(Bild: "Krone"-Grafik, krone.at-Grafik)

Viele Bundesländer liefen gegen neues Gesetz Sturm
Trotz Protesten aus mehreren Bundesländern beschloss die alte ÖVP-FPÖ-Koalition das Grundsatzgesetz für die neue Sozialhilfe und ließ es mit Juni in Kraft treten. Besonders Wien lief bisher gegen das Rahmengesetz des Bundes Sturm. Alle Länder sollten eigentlich bis Jahresende die Umsetzung garantieren. Bisher gab es diesbezügliche Beschlüsse aber nur in den ÖVP-regierten Ländern Ober- und Niederösterreich. In einigen Ländern bangen pflegende Angehörige um ihre finanzielle Existenz.

„Schlechterstellung von Mehrkindfamilien“
Mit der geplanten neuen Sozialhilfe, die die bisherige Mindestsicherung ersetzt, wollte die alte Bundesregierung einheitliche Höchstgrenzen für die Sozialhilfe festlegen. Einschnitte für Familien mit mehreren Kindern durch eine Staffelung pro Kind wären die Folge gewesen. In der Regelung zu den Höchstsätzen für Kinder sieht der VfGH eine „sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien“. Das Grundsatzgesetz sieht vor, dass der Höchstsatz der Sozialhilfeleistung für das erste Kind 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind fünf Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes beträgt.

(Bild: APA, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Diese Regelung könne dazu führen, „dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist“, heißt es im Entscheid. Gegen die Höchstsätze für Erwachsene, die sich am System der Ausgleichszulage orientieren, haben die Verfassungshüter hingegen keine Bedenken.

Sozialhilfe an Sprachkenntnisse geknüpft: Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz
Als verfassungswidrig beurteilt der VfGH auch, dass im Grundsatzgesetz der volle Bezug der Sozialhilfe an den Nachweis von Sprachkenntnissen geknüpft ist. Wer nicht nachweist, Deutschkenntnisse auf Niveau B1 oder Englischkenntnisse auf Niveau C1 zu erreichen, dem stehen laut dem Grundsatzgesetz nur 65 Prozent der regulären Leistung zu. Die Differenz von mehr als 300 Euro auf die volle Geldleistung wurde im Gesetz als Sachleistung zum „Arbeitsqualifizierungsbonus für Vermittelbarkeit“ gerechtfertigt. Mit diesem Betrag sollten also Sprachkurse finanziert werden.

(Bild: Christian Jauschowetz)

Der Grundsatzgesetzgeber habe „schon deshalb eine unsachliche Regelung getroffen, weil keine Gründe ersichtlich sind, weshalb ausschließlich bei Deutsch- und Englischkenntnissen auf diesem hohen Niveau eine Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt anzunehmen sein soll“, heißt es im VfGH-Erkenntnis. „Es ist offenkundig, dass für viele Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt weder Deutsch auf B1-Niveau noch Englisch auf C1-Niveau erforderlich sind.“

Das Einschreiten des VfGH geht auf die Initiative der SPÖ zurück: Gegen das im Frühjahr 2019 verabschiedete Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und das gleichzeitig verabschiedete Sozialhilfe-Statistikgesetz hatten 21 SPÖ-Mitglieder des Bundesrates den VfGH angerufen.

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