Geheimer Mitschnitt

In der SPÖ fallen jetzt die letzten Hemmungen

Österreich
22.12.2019 06:00

Die SPÖ will sich wieder auf Inhalte konzentrieren und sich nicht nur mit sich selbst beschäftigen. Allein, es gelingt nicht. Die Genossen hören sich intern ab, der geheime Mitschnitt wurde den Medien zugespielt. Die Partei prüft nun rechtliche Schritte, sowohl gegen die eigenen Reihen als auch gegen den ORF.

Am 26. November lud die SPÖ zu einer Betriebsversammlung, um dort zu verkünden, dass bis zu 27 Mitarbeiter aus der Parteizentrale gekündigt werden müssen. Die Stimmung war entsprechend aufgeheizt - zwischen wütend, besorgt und verständnislos. Wie nun bekannt wurde, hat jemand die Gespräche auch aufgenommen. In der „ZIB 2“ am Freitag wurde SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner mit den Aufnahmen konfrontiert. Zu hören ist Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch, der in mehr als deutlichen Worten über die Finanzmisere der Partei spricht.

Pamela Rendi-Wagner bei Martin Thür in der „ZiB 2“ (Bild: Screenshot tvthek.orf.at)
Pamela Rendi-Wagner bei Martin Thür in der „ZiB 2“

„Die letzten Hemmungen fallen“
Das Gesagte ist nicht der Skandal an der Sache, sehr wohl aber, dass sich die Genossen nun schon intern abhören. Das sagt alles über den Zustand der Partei. Insider sind darüber nicht einmal besonders überrascht. „Es brechen alle Dämme, die letzten Hemmungen fallen. Man merkt, wie tief die Gräben mittlerweile sind, das ist ein klares Sittenbild“, ist aus roten Kreisen zu vernehmen.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch (Bild: APA/Roland Schlager)
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch

Gericht muss feststellen, ob höhergradiges Interesse vorliegt
Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch kündigte im Gespräch mit der „Krone“ Konsequenzen bis hin zu einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft an - gegen die „Person mit hohem Zerstörungspotenzial“, aber auch gegen den ORF, der das Material, so meint die SPÖ, nicht hätte senden dürfen.

Medienanwältin Maria Windhager stellt dazu via Twitter klar: „Heimliche Tonaufnahmen dürfen/sollten nur dann veröffentlicht werden, wenn es einem höhergradigen Interesse dient.“ Ein solches muss das Gericht feststellen.

Doris Vettermann, Kronen Zeitung

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