In der Silvesternacht von 31. Dezember 2019 auf 1. Januar 2020 wird es in Wolfsberger weder laute noch bunte Spektakel am Himmel geben: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II bleibt heuer im Gemeindegebiet von Wolfsberg untersagt.
Anders als in den vergangenen Jahren wird heuer vom Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz keine Ausnahme vom grundsätzlich geltenden Feuerwerksverbot in Ortsgebieten erteilt. Demnach ist das Abfeuern von Silvester-Raketen im gesamten Gemeindegebiet - dazu zählen Straßennetz und Liegenschaften innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ - verboten. Das hat die Gemeinde nun bekannt gegeben.
Nicht erlaubt sind Feuerwerkskörper der Klasse II:
Der Grund für das Verbot, so der Bürgermeister, seien die zunehmende Umweltbelastung sowie die Lärmbelastung für Menschen und Tiere in den Siedlungsbereichen. Schlagholz: „Bei allem Verständnis für die Silvesterbräuche ist das Bedürfnis der Bevölkerung, auch älterer Menschen, zu respektieren.“ Dabei gehe es insbesondere um Schutz vor überhand nehmendem Lärm, Rauch und Feinstaub.
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