Bei Flüchtlingskrise

„Koalitionsfreier Raum“: Novum im Regierungspakt

Österreich
02.01.2020 18:50

Die beiden Parteichefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Werner Kogler (Grüne) haben am Donnerstagnachmittag offiziell ihr Regierungsprogramm vorgestellt. Auffällig war dabei auf den ersten Blick ein Novum: Für den Fall einer neuerlichen Flüchtlingskrise wurde nämlich ein koalitionsfreier Raum vereinbart ...

Bemerkenswert scheint nach einer ersten Lektüre, dass im Regierungsprogramm einiges fehlt, etwa wie es mit der Mindestsicherung nach Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof weitergeht. Ebenfalls keine klaren Worte finden sich in dem 326 Seiten starken „Aus Verantwortung für Österreich“ genannten Papier zur Flieger-Nachbeschaffung. Nichts wird es wohl auch mit der unter Türkis-Blau geplanten Abschaffung der Notstandshilfe. Eine Steuerfinanzierung des ORF ist ebenfalls vom Tisch.

(Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Dafür findet sich ein Novum in Sachen Koalitionsabkommen in dem türkis-grünen Pakt: Ein koalitionsfreier Raum im Falle einer neuerlichen Flüchtlingskrise. In diesem Fall könnte sich die ÖVP im Parlament einen anderen Partner suchen, um ihre gerne beschworene „konsequente Haltung“ in Migrationsfragen umzusetzen.

„Die ÖVP kann strengere Asylgesetze auch mit der FPÖ beschließen, wenn die Grünen dagegen sind“, ist auch ORF-Anchorman Armin Wolf diese gänzlich neue Möglichkeit für die Bundesregierung bei der ersten Lektüre sofort ins Auge gestochen. Dass im Fall einer neuerlichen Flüchtlingswelle der Asylbereich koalitionsfreier Raum wird, befand am Donnerstag auch FPÖ-Chef Norbert Hofer als bemerkenswert.

So soll der Mechanismus den Angaben im Regierungspakt zufolge im Detail funktionieren:

  • Bei Gesetzesinitiativen und Verordnungen ist grundsätzlich das Einvernehmen im Rahmen des koalitionären Koordinierungsprozesses herzustellen.
  • Wenn dieses nicht hergestellt werden kann, ist der Koordinierungsausschuss zu befassen.
  • Wenn im Koordinierungsausschuss kein Einvernehmen hergestellt werden kann, ist ein Gespräch zwischen Kanzler und Vizekanzler zwingend erforderlich.
  • Wenn im Rahmen dieses Gesprächs kein Einvernehmen hergestellt werden kann, so ist jener Koalitionspartner, der die Initiative betreibt, berechtigt dieses Gesetzesvorhaben im Nationalrat als Initiativantrag einzubringen.
  • Es ist zwingend notwendig, eine Ausschussbegutachtung für diese Gesetzesinitiative vorzusehen.
  • Wenn dieser Prozess eingehalten wurde, kann im Rahmen des weiteren parlamentarischen Prozesses dem Gesetzesvorhaben zugestimmt werden, auch wenn es ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten der beiden Koalitionspartner gibt.
  • Falls die Krise auf dem Wege der Verordnung im Rahmen des betroffenen Ressorts bewältigt werden kann, gilt dafür der analoge Prozess (Begutachtung mit darauffolgender Kundmachung).
(Bild: APA/Hans Klaus Techt)

Kurz optimistsich, „dass kein Krisenfall eintreten wird“
Kurz und Kogler zeigten sich bei der Präsentation ihres Regierungsprogramms allerdings überzeugt davon, dass sie den koalitionsfreien Raum, den sie für den Fall einer neuerlichen Flüchtlingskrise vereinbart haben, nicht brauchen werden. Man habe sich diese Möglichkeit zur Lösung von Krisen und Konflikten geschaffen, „aber ich bin optimistisch, dass kein Krisenfall eintreten wird“, sagte Kurz.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt