Überprüfung läuft

Innenminister über Causa Gaisch: „Nicht duldbar“

Steiermark
28.01.2020 13:39

Die „Affäre Gaisch“ - der stellvertretende steirische Landespolizeidirektor hatte einen jungen Kollegen am Notruf zur Schnecke gemacht, weil er seinen Namen nicht kannte - zog mehrere parlamentarische Anfragen nach sich. Die Antwort des Innenministeriums an die Grünen ist jetzt da: „Solche Aussagen sind nicht duldbar“, heißt es dort. Derzeit läuft noch eine disziplinär- und dienstrechtliche Überprüfung. 

Die 18 Fragen und zahlreiche Detailfragen umfassende parlamentarische Anfrage des grünen Nationalratsabgeordneten David Stögmüller wurden von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in aller Kürze beantwortet. Demnach wusste das Ministerium über den Vorfall vom 6. September 2019 erst seit dem 26. November Bescheid, Alexander Gaisch wurde als Folge mit 28. November dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Regionaldirektion Steiermark „dienstzugeteilt“.

Die Maßnahme sei „noch aufrecht“, es handle sich jedoch um „keine Versetzung“, wie in der Anfragebeantwortung weiter ausgeführt wurde. Gegen den Beamten seien in den vergangenen fünf Jahren keine Dienstaufsichtsbeschwerden bekannt, hieß es in der Beantwortung.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)

Keine Konsequenzen für jungen Polizisten
Das am Telefon angekündigte Gespräch von Gaisch mit dem jüngeren Kollegen am darauffolgenden Montag fand übrigens nicht statt, auch habe es kein Disziplinarverfahren oder sonstige Konsequenzen gegen den jungen Polizeibeamten gegeben. Wenn die Namen von Führungsbeamten der Polizei nicht bekannt sind, „kann kein Disziplinarverfahren eingeleitet werden“, geht aus der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage weiter hervor.

Weitere „Vorfälle“ im Zusammenhang mit Gaisch seien nicht aktenkundig, sie seien jedoch „aufgrund medialer Berichterstattung bekannt“. Die inkriminierten Aussagen seien für einen stellvertretenden Landespolizeidirektor „nicht duldbar“. Der Sachverhalt werde daher auch der dienst- und disziplinarrechtlichen Prüfung unterzogen.

Hofrat Alexander Gaisch, Landespolizeidirektor-Stellvertreter der Steiermark (Bild: Jürgen Radspieler)
Hofrat Alexander Gaisch, Landespolizeidirektor-Stellvertreter der Steiermark

„So geht man nicht mit Kollegen um“
„Für uns ist ein solches Verhalten in der Polizei nicht tragbar. Schon gar nicht in einer Führungsposition. Zunächst müssen die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft abgewartet werden, danach muss es aus unserer Sicht zu einem Disziplinarverfahren kommen. Denn klar ist: So geht man nicht mit seinen Kollegen um - eine Frage des gegenseitigen Respekts“, resümierte Stögmüller.

Neben den Grünen haben auch NEOS und SPÖ parlamentarische Anfragen zu dem Vorfall gestellt, die Antworten könnten in den kommenden Tagen vorliegen. Weiters läuft ein Verfahren wegen versuchter Nötigung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

„Wadln virerichten“
Gaisch hatte in dem Telefonat eigentlich ein möglicherweise unerlaubtes Feuerwerk melden wollen. Als er trotz Namensnennung nicht vom Beamten am anderen Ende der Leitung erkannt wurde, drohte er, diesem „die Wadln virezurichten“. Der Vorgesetzte beorderte den Polizisten in einem etwas ausfälligen Ton zum Termin in sein Büro, wo der junge Kollege alle Führungskräfte der steirischen Polizei auswendig aufzählen sollte: „Und wenn Sie sie nicht kennen, dann werden wir ein Disziplinarverfahren einleiten. Haben Sie mich verstanden?“, hatte der leitende Beamte scharf nachgesetzt.

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