„Kanzler vernehmen“

Causa Justiz: Opposition feuert scharf gegen Kurz

Politik
10.02.2020 15:49

Eine brisante Aussage in der Causa Justiz könnte Sebastian Kurz neuen Ärger einbringen. Der Kanzler ließ am Montag - direkt nach der zweistündigen Aussprache mit Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Justizgewerkschaft (siehe Videobericht oben) - damit aufhorchen, dass ihm zwei „hochrangige Journalisten“ erzählt hätten, dass Staatsanwälte Ermittlungsdetails an die Öffentlichkeit spielen würden und ihre Medien Akten bekommen hätten. Die Reaktion der Opposition ließ nicht lange auf sich warten. FPÖ und NEOS wollen nun Anzeige gegen Unbekannt einbringen und Kurz dabei als Zeuge laden. „Wenn Kurz öffentlich sagt, dass ihm Medienvertreter erzählt haben, dass sie Infos aus der Staatsanwaltschaft erhalten, dann darf das nicht vertraulich bleiben“, argumentiert NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger.

Ähnlich reagierte FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl: „Nachdem Kurz diesen mutmaßlichen Amtsmissbrauch nach eigenen Angaben bisher vertuscht und nicht zur Anzeige gebracht hat, wird das die FPÖ übernehmen.“

„Wahrheitspflicht“
Die Freiheitlichen werden auf Basis der Aussagen des Kanzlers eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Unbekannt aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft einbringen. „Als Zeugen bieten wir Kurz und zwei von ihm unter Wahrheitspflicht bekanntzugebende Journalisten an“, so Kickl. 

FPÖ-Klubchef Herbert Kickl (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
FPÖ-Klubchef Herbert Kickl

„Kurz muss den ersten Schritt setzen, wenn er über Infos verfügt“
Und Kickl fügte hinzu: „Wer sich vor die Presse hinstellt und erklärt, gegen Leaks aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft vorgehen zu wollen, der muss auch den ersten Schritt setzen, wenn er über entsprechende Informationen verfügt.“ Ansonsten seien die Beteuerungen des Kanzlers nur als Schall und Rauch zu bewerten. Ähnlich sieht es NEOS-Chefin Meinl-Reisinger: „Wir werden eine Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Unbekannt einbringen.“

Die SPÖ fordert Kurz in einer schriftlichen Anfrage auf, seine Behauptungen „zu belegen oder sie öffentlich zu widerrufen“. Unter Hinweis, dass Kurz zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet sei, fragt ihn die SPÖ, welche Journalisten wann und in welchem Rahmen diese Äußerungen getätigt hätten - und warum er nicht Anzeige erstattet habe. 

Rendi-Wagner: „Was jetzt, Herr Kurz?“
Parteichefin Pamela Rendi-Wagner erweitert dies auf Twitter noch: „Das Verbreiten von falschen Gerüchten ist Verleumdung. Das Nicht zur Anzeige-Bringen von strafbaren Handlungen ist Unterlassung. Was jetzt, Herr Kurz?“

Für die grüne Justizministerin Alma Zadic wiederum gebe es „keine Indizien“, dass Aktendetails von den Staatsanwälten herausgespielt worden seien. Sie sehe in der Digitalisierung eine taugliche Maßnahme, um solche Veröffentlichungen zu verhindern.

Kurz würde „natürlich“ unter Wahrheitspflicht aussagen
Wenn er als Zeuge einvernommen werde, dann werde er wie jeder andere auch unter Wahrheitspflicht aussagen, betont Kurz im Interview mit „Puls 24“. Er geht aber davon aus, dass es nicht dazu kommen werde, „weil es zu unspezifisch ist“. Außerdem hält es der Bundeskanzler für „nicht sinnvoll“, einen Journalisten zu outen, „nur weil er besonders mutig war und sich in den Dienst der Sache gestellt und mir das gesagt hat“.

Bundeskanzler Sebastian Kurz am Montag nach einer Aussprache mit Vertretern der Standesvertretungen der Staatsanwälte. (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Bundeskanzler Sebastian Kurz am Montag nach einer Aussprache mit Vertretern der Standesvertretungen der Staatsanwälte.

Auf Amtsmissbrauch stehen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe
Die unerlaubte Weitergabe von Akten durch Amtsträger - also Staatsanwälte - könnte durchaus als Amtsmissbrauch oder auch als Verletzung des Amtsgeheimnisses erachtet werden. Auf Amtsmissbrauch stehen laut Paragraf 302 Strafgesetzbuch sechs Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, für Verletzung des Amtsgeheimnisses drohen laut Paragraf 310 StGB bis zu drei Jahre Haft.

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