In Österreichs Gerichten sind jetzt aufgrund des Coronavirus neue Regelungen für die Gerichte fixiert worden. So wird der allgemeine Parteienverkehr bis zum 13. April weitgehend außer Kraft gesetzt. Es gibt keine fixen Zeiten mehr, Akteneinsicht ist nur nach vorigem Anruf möglich. Die Einlaufstellen bleiben geöffnet, der Kontakt erfolgt aber hinter Plexiglas. Amtstage gibt es weiter, aber nur nach vorheriger Anmeldung, zudem wird ebenfalls auf Plexiglas gesetzt. In Österreichs Gefängnissen werden indessen eigene Isolationsabteilungen gebildet. Auch der Verfassungsgerichtshof ändert seine Arbeitsweise. Einschränkungen gibt es zudem bei den Magistrats-Dienststellen.
Per Verordnung hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) unter anderem jetzt neue Regelungen für die Gerichte und die Haftanstalten des Landes fixiert.
Richter entscheidet, ob Verhandlungen stattfinden
Plexiglas ist demnach auch in den Gerichtssälen ein Thema. Bei kleinen Verhandlungssälen sind entsprechende Absperrungen möglich. Grundsätzlich sollen die Verhandlungen im Sinne eines weiteren Funktionierens des Rechtsstaats weiter durchgeführt werden, wie Zadic betont. Ob sie tatsächlich stattfinden, liegt dann im Ermessen des Richters. Schließlich sollen im Bereich der Verwaltung die Arbeitsplätze so gestaltet werden, dass in kleinen Räumen mindestens zwei Meter Abstand ist.
Auch der Verfassungsgerichtshof ändert angesichts des Coronavirus seine Arbeitsweise. Die Session - bei der alle 14 Verfassungsrichter zusammenkommen - endet ohnehin am Freitag. Ab Montag wird soweit möglich auf Teleworking umgestellt. Und der VfGH wird nicht mehr von 7.30 bis 18 Uhr, sondern nur noch von 8 bis 15.30 Uhr geöffnet sein. Außerhalb dieser Zeit können Anfragen per E-Mail erfolgen.
Isolationsabteilungen in Gefängnissen
In Österreichs Gefängnissen werden indessen eigene Isolationsabteilungen gebildet, wie Zadic am Freitag mitteilte. Diese sind für Neuzugänge in den Haftanstalten gedacht. In der Regel werden die Neo-Häftlinge in Einzelzellen untergebracht. Treten innerhalb von 14 Tagen keine Symptome auf, werden sie in den normalen Strafvollzug verlegt.
In einem von Zadic erstellten Erlass ist auch eine weitere Einschränkung der Besuchskontakte vorgesehen, wie die Austria Presse Agentur erfuhr. Diese sind allgemein nur noch hinter Glasscheiben möglich, zudem können maximal eine erwachsene Person und ein Kind zu Besuch kommen. Freigänge sind nur in unbedingt notwendigen Ausnahmefällen möglich.
Einschränkungen auch bei Magistrats-Dienststellen
Auch bei den diversen Außenstellen des Wiener Magistrats kommt es angesichts der Coronavirus-Maßnahmen zu Einschränkungen - also etwa zu reduzierten Öffnungszeiten. Das hat ein Sprecher der Magistratsdirektion am Freitag der APA bestätigt. Er ersuchte, aufschiebbare Behördenwege nicht durchzuführen.
Die Möglichkeit, Serviceangebote online in Anspruch zu nehmen, bleibt hingegen weiterhin uneingeschränkt aufrecht, wie betont wurde. Personen, die Dienststellen aufsuchen, müssen mit Einschränkungen rechnen. Denn auch im Magistrat wird die Möglichkeit von Homeoffice angeboten, zudem gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kinderbetreuungspflichten. Generell eine wichtige Anlaufstelle sind die Magistratischen Bezirksämter. Sie bleiben prinzipiell geöffnet, sagte der Sprecher. Dass einzelne Außenstellen bestimmter Abteilungen schließen müssen, sei aber möglich, hieß es. In diesem Fall werde jedoch an Ort und Stelle darüber informiert, wo sich die nächste vergleichbare Einrichtung befindet.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.