Wie die von Bundeskanzler Sebastian Kurz im Nationalrat angekündigten Maßnahmen im Bundesheer genau umgesetzt werden, ist noch offen. Theoretisch gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Miliz kann über eine sogenannte Mobilmachung einberufen werden. Diese verfügt über 25.000 Soldaten. Bei den Grundwehrdienern könnte der Dienst verlängert werden.
Laut Wehrgesetz kann „bei außergewöhnlichen Verhältnissen die Entlassung von Wehrpflichtigen vorläufig aufgeschoben werden“. Mit dieser Bestimmung können bis zu 5000 Wehrpflichtige zu einem längeren Dienst verpflichtet werden. Es gäbe theoretisch auch noch die Möglichkeit, jene Verordnung, mit der der Wehrdienst derzeit von acht auf sechs Monate verkürzt ist, aufzuheben und so die Ausmusterung für jene auszusetzen, die Ende März abgerüstet hätten. Derzeit befinden sich rund 8000 Grundwehrdiener beim Heer, diese sind allerdings in ganz unterschiedlichen Ausbildungsphasen. Die Maßnahmen würden somit nicht alle betreffen.
Bei der Einberufung der Miliz würde eine sogenannte Mobilmachung angeordnet werden. Diese läuft nach einem bestimmten Plan. Es kann dabei sehr individuell einberufen werden, etwa Soldaten nur aus bestimmen Bundesländern oder aus bestimmten Berufsgruppen. Die Einberufung wird über die Medien verlautbart und Einberufungsbefehle werden ausgestellt.
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