Per Verordnung:

Faßmann darf Uni-Aufnahmeprüfungen verschieben

Österreich
18.03.2020 17:14

Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erhält am Freitag vom Nationalrat die Möglichkeit, Aufnahmeverfahren an Hochschulen zu verlegen bzw. zeitlich selbst anzusetzen, um wegen der verschobenen Matura das System in Balance zu halten. Konkret geht es um Eignungs-, Aufnahme- und Auswahlverfahren, die noch nicht begonnen bzw. noch nicht abgeschlossen sind.

Hier kann der Minister mittels Verordnung nähere Regelungen, insbesondere betreffend die Festlegung einheitlicher Termine und Fristen, erlassen. Die Regelung erfasst Hochschultypen-übergreifend alle Arten von Zulassungsverfahren zu Universitäts- und Hochschulstudien. Eignungsverfahren sind insbesondere jene zur Feststellung der künstlerischen oder sportlichen Eignung sowie zur Feststellung der Eignung für ein Lehramtsstudium. Diese Regel, die die Autonomie der Hochschulen einschränkt, gilt bis Ende 2021.

Ähnliches Bild, andere Hochschule: Bei den Aufnahmetests an der Medizinuni Graz herrscht ebenso jedes Jahr ein Riesenandrang. (Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)
Ähnliches Bild, andere Hochschule: Bei den Aufnahmetests an der Medizinuni Graz herrscht ebenso jedes Jahr ein Riesenandrang.

Matura-Start voraussichtlich am 19. Mai mit Deutsch
Am Dienstag wurde zudem die Zentralmatura verschoben. Diese soll nach den derzeitigen Plänen am 19. Mai mit dem Fach Deutsch starten. Die Termine bzw. die Reihenfolge der anderen Klausurarbeiten sind laut der Matura-Seite des Bildungsministeriums noch nicht festgelegt. Insgesamt waren sieben Klausurtage für die verschiedenen Fächer vorgesehen. Da knapp nach dem voraussichtlichen Beginn mit Christi Himmelfahrt (21. Mai) ein Feiertag ansteht, dürfte sich die Zentralmatura damit bis 29. Mai ziehen.

(Bild: APA/HARALD SCHNEIDER)

Die mündlichen Maturaprüfungen dürfen dann nach derzeitiger Gesetzeslage frühestens zwei Wochen nach der letzten Klausur stattfinden. Knapp zwei Wochen nach dieser letzten schriftlichen Prüfung stehen auch üblicherweise die (an zwei Tagen stattfindenden) Kompensationsprüfungen an, bei denen negative Klausurnoten ausgebessert werden können.

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