Das durch die Corona-Krise nötig gewordene Gesetzespaket, das am Freitag den Nationalrat passieren soll, hat noch die ein oder andere Änderung erfahren. Unter anderem wird zusätzlich der Verbrauch von Urlaub für bestimmte Gruppen verpflichtend - und das im Ausmaß von maximal acht Wochen.
Konkret geht es um Fälle, wo durch gesetzliche Vorgaben im Rahmen der Corona-Epidemie ein Verbot oder Einschränkungen beim Betreten von Betrieben bestehen. Kommen dadurch Dienstleistungen nicht zustande, werden die Dienstnehmer verpflichtet, auf Verlangen des Arbeitgebers in dieser Zeit Urlaubs- und Zeitguthaben zu verbrauchen.
Gewisse Einschränkungen
Doch das unterliegt gewissen Einschränkungen. Urlaubsansprüche aus dem laufenden Urlaubsjahr müssen nur im Ausmaß von zwei Wochen verbraucht werden. Überhaupt ausgenommen sind Zeitguthaben, die auf sogenannten Freizeitoptionen (bei Verzicht auf Geld für mehr Freizeit) beruhen. Insgesamt müssen nicht mehr als acht Wochen an Urlaubs- und Zeitguthaben verbraucht werden.
Vorgesorgt wird auch in Sachen Pflege, da davon ausgegangen wird, dass 24-Stunden-Betreuer ausfallen, Pflegeeinrichtungen und Spitäler überlastet sein werden und auch Personal erkrankt. Um hier ausgleichend wirken zu können, insbesondere über Ersatzbetreuungseinrichtungen sowie Clearingstellen, soll den Ländern ein zweckgebundener Zuschuss zur Verfügung gestellt werden. Eine Dotierung ist hier nicht festgelegt. Zuständig sind Sozial- und Finanzminister.
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