Dank dieser Nachricht können jetzt wohl einige von der Corona-Krise Gebeutelte zumindest kurz durchatmen: Wer aufgrund der aktuellen Situation von Kurzarbeit betroffen ist oder sogar seinen Job verloren hat und deshalb die Miete nicht mehr bezahlen kann, muss keine Delogierung oder Vertragskündigung befürchten. Das geht aus dem dritten Corona-Paket hervor, das am Freitag vom Nationalrat verabschiedet werden soll.
„Wohnen ist ein Grundrecht. Das gilt umso mehr in Krisenzeiten. Wir lassen es nicht zu, dass jemand vor die Türe gesetzt wird“, sagt Justizministerin Alma Zadic (Grüne). In Österreich gibt es rund 1,5 Millionen Mietverhältnisse, rund 700.000 davon allein in Wien. Die Arbeitslosigkeit ist durch die Epidemie auf einen historischen Rekord von 562.522 gestiegen. Zudem befinden sich bereits rund 250.000 Personen in Kurzarbeit.
Sollte jemand im Zeitraum 1. April bis 30. Juni aufgrund der Corona-Einschränkungen Schwierigkeiten haben, die Miete zu bezahlen, dann ist das kein Kündigungsgrund, geht aus dem Gesetzesvorschlag des Justizministeriums hervor. Mieter haben bis 31. Dezember Zeit, die Mietrückstände zurückzuzahlen. Die Miete muss allerdings mit Verzugszinsen nachgezahlt werden, wobei diese auf den gesetzlichen Zinssatz von vier Prozent beschränkt sind. Kautionen dürfen von den Vermietern nicht verwendet werden, um die entstandenen Mietrückstände auszugleichen.
Räumungsexekutionen aufgeschoben
Außerdem sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass Räumungsexekutionen auf Antrag der Mieter für drei Monate aufgeschoben werden. Das gibt den Mietern Zeit, eine neue Unterkunft zu finden. Für Mietverhältnisse, die während der Corona-Krise enden, kann einvernehmlich zwischen Mietern und Vermietern eine Verlängerung vereinbart werden.
Diese Regelungen gelten für alle Wohnraummieten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht. Außerdem kommt die Bestimmung nur zur Anwendung, wenn die Nichtzahlung auf den Auswirkungen des Coronavirus beruht.
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