Flüchtlingsverteilung
EuGH: Polen, Ungarn, Tschechien brachen EU-Recht
Polen, Ungarn und Tschechien hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylwerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen. Diese drei Länder haben durch ihr Vorgehen gegen EU-Recht verstoßen, lautet das Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag gefällt hat. Ein Strafmaß wurde nicht genannt.
Hintergrund sind zwei Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten von 2015, wonach bis zu 160.000 Asylwerber innerhalb der EU verteilt werden sollten. Dies sollte Griechenland und Italien entlasten. Die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, verklagte deshalb Polen, Ungarn und Tschechien.
Eine wichtige Gutachterin des EuGH schlug im vergangenen Oktober vor, der Klage stattzugeben. Die Richter folgen den Empfehlungen häufig, aber nicht immer.
Asylpolitik als Zankapfel innerhalb der EU-Staaten
Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Migrant zuerst europäischen Boden betreten hat. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylwerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen einen neuen „Migrationspakt“ vorlegen.
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