Fahrplan mit Notbremse

Handel und Betriebe öffnen stufenweise ab 14.4.

Politik
06.04.2020 11:01

Österreich sperrt langsam, aber sicher auf: Den Fahrplan für den geplanten Neustart der Wirtschaft haben Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Montag bekannt gegeben. „Es ist ein Fahrplan mit eingebauter Notbremse, die sofort in Kraft tritt, wenn die Zahlen wieder steigen“, so die warnende Botschaft des Kanzlers.

Der Fahrplan nach Ostern trete nur in Kraft, wenn „wir uns alle diese Woche zusammenreißen, Zähne zusammenbeißen und alles geben, um daheimzubleiben“, hieß es bereits vorab gegenüber der „Krone“.

Handel und Dienstleistungen:

  • Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
    • max. 400 Quadratmeter Verkaufsfläche
    • nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter
    • Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
    • Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
    • Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden.
  • Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren, unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche - die weiteren Auflagen gelten auch in diesem Bereich.
  • Die 400-Quadratmeter-Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren.
  • Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
  • Alle anderen Dienstleistungsbereiche (etwa Kosmetikstudios), Hotels und Gastronomie, Fitnessstudios oder Sportstätten werden bis Ende April evaluiert, mit dem Ziel, ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
(Bild: stock.adobe.com)

Bildungsbereich:
Restaurants, Hotels und Schulen werden - Stand jetzt - bis Mitte Mai im Wesentlichen geschlossen bleiben. Bis Ende April soll die Entwicklung evaluiert werden. Weitere Details wird Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in den kommenden Tagen bekannt geben.

  • Matura und Lehrabschlüsse können aber unter strengen Auflagen durchgeführt werden.
  • Für Kinder ist weiterhin die Betreuung in Kindergärten oder Schulen vorgesehen, falls die Betreuung nicht zu Hause erfolgen kann.
  • An den Universitäten sollen bis auf Weiteres die Lehrveranstaltungen auf digitale Weise stattfinden - Prüfungen können also stattfinden, wenn die entsprechenden Auflagen eingehalten werden.
(Bild: APA/ROBERT JAEGER)

Veranstaltungen:
Veranstaltungen sind bis Ende Juni verboten. Bis Ende April wird entschieden, was über den Sommer möglich sein wird.

Um die Lockerungen im Handel durchführen zu können, brauche es außerdem begleitende Maßnahmen, die das Risiko reduzieren, dass es zu einer zweiten Infektionswelle kommt, ergänzte das Regierungs-Quartett.

Die Köpfe der Krise: Innenminister Karl Nehammer, Bundeskanzler Sebastian Kurz (beide ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne, v.l.) (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Die Köpfe der Krise: Innenminister Karl Nehammer, Bundeskanzler Sebastian Kurz (beide ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne, v.l.)
Das virologische Quartett: Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Innenminister Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Das virologische Quartett: Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober, Innenminister Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler

Ausgangsbeschränkungen:

  • Die Ausgangsbeschränkungen bleiben bis Ende April bestehen und werden bis dahin weiter evaluiert.
  • Neben den Besorgungen des täglichen Bedarfs darf man nach Ostern in alle Geschäfte einkaufen gehen, die dann geöffnet haben.
  • Auch das Bewegen an der frischen Luft ist nach wie vor möglich - dafür werden ab Dienstag nach Ostern die Bundesgärten wieder geöffnetEs wird aber strenge Einlasskontrollen geben. Die Polizei wird kontrollieren, ob die Abstände zu anderen Personen eingehalten werden.
(Bild: APA/HERBERT P. OCZERET)

Ausweitung der Maskenpflicht:

  • Neben den Supermärkten wird die Maskenpflicht ab 14. April in allen Geschäften gelten, die geöffnet sind.
  • Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wird es ab 14. April eine Verpflichtung geben, Mund und Nase zu bedecken.
  • Wenn kein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung steht, kann auch ein Tuch oder ein Schal verwendet werden.
  • Am Arbeitsplatz sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam darüber entscheiden.
(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Mahrer für schrittweises Wiederhochfahren
WKÖ-Präsident Harald Mahrer hatte sich bereits am Sonntag zur Verkürzung der Coronavirus-Krisen-Belastung für ein wohlüberlegtes, schrittweises Wiederhochfahren der heimischen Wirtschaft ausgesprochen. Aus seiner Sicht wäre schon geholfen, wenn etwa kleine Elektronik-, Sportartikel- oder Spielzeughändler im April wieder aufsperren könnten - immer unter Maßgabe von Mindestabstand und Hygienemaßnahmen, so Mahrer.

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