2006 hatte eine Steuerberaterkanzlei dem GAK eine weiße Weste - sprich eine positive Fortbestandsprognose - gestellt, woraufhin das Land Steiermark eine Kredithaftung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro übernahm. Wenige Monate später war der Klub insovent und das Land wurde zur Kasse gebeten. Jetzt, 13 Jahre später, machte die Kanzlei dem Land ein Angebot, das es nicht ablehnen konnte.
Ein weiteres Kapitel in dem Fußballkrimi um den GAK konnte nun geschlossen werden. Dieses Mal war der Schauplatz das Zivilgericht: Vor bald 13 Jahren begann ein Rechtsstreit zwischen dem Land Steiermark und einer Wirtschaftsprüfungskanzlei, die dem GAK 2006 explizit, wie seitens des Landes betont wurde, eine positve Fortbestandsprognose gestellt hatte.
Positive Prognose Grundvoraussetzung
Daraufhin wurde nicht nur die Spielberechtigung für die oberste Spielklasse erteilt, sondern das Land übernahm auch eine Kredithaftung in der Höhe von 1,2 Millionen Euro. Die positive Prognose war dafür die Grundvoraussetzung.
Nur vier Monate nach der positiv bestätigten Fortbestehensprognose durch die Kanzlei beantragte der Fußallklub die Eröffnung des Konkursverfahrens, die noch am selben Tag erfolgte. Und das Land wurde umgehend zur Kassa gebeten!
Jahrelanger Rechtsstreit
Kurz danach reichte das Land Klage gegen die Wirtschaftsprüfer ein, ein jahrelanger Rechtsstreit entbrannte. Und dann, überraschend zeitnah mit der Einstellung eines Großteils der Strafverfahren gegen damalige GAK-Entscheidungsträger (die „Steirerkrone" berichtete), machte die Kanzlei dem Land Mitte Februar ein unwiderstehliches Vergleichsangebot...
Millionen-Angebot wurde angenommen
In der Regierungssitzung vergangene Woche wurde dann der einstimmige Beschluss gefasst, das Angebot von 1,2 Millionen Euro anzunehmen. Damit ist die Rechtssache aus der Sicht des Landes „erledigt“. Jetzt gehe es noch um die juristische Endabwicklung.
Zur Erinnerung: Bei Sturm Graz war es um denselben Betrag gegangen. Die Haftung wurde aber nicht mehr schlagend, Sturm-Boss Hannes Kartnig dennoch wegen des versuchten Betruges am Land Steiermark verurteilt.
Mögliches Verfahren gegen Svetits noch offen
Übrigens: Weiterhin offen ist laut Auskunft der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von Donnerstag in der Causa GAK der Verfahrensstand gegen Ex-Präsident Peter Svetis und eine ehemalige Sekretärin.
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