Reisebeschränkungen, Schließungen und Quarantäne: Die Corona-Krise beutelt den Salzburger Tourismus kräftig! Ein Pongauer Hotelier überlegt nun eine Beschwerde wegen des Verdienstentganges. Tourismusexpertin Petra Nocker-Schwarzenbacher fordert: „Wir brauchen Hilfe der Politik, um das durchzustehen!“
Der Großarler Hotelier Peter Hettegger will eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einreichen. Laut ORF kritisiert er, dass durch das Covid-19-Gesetz anders als beim Epidemiegesetz der Verdienstentgang für Hotels nicht entschädigt wird.
Das Fünf-Sterne-Hotel des Pongauers ist seit 16. März wie alle anderen Tourismusbetriebe geschlossen. Zunächst erfolgte die behördliche Sperre auf Basis des Epidemiegesetzes aus dem Jahr 1950. Zehn Tage nach der Sperre hat die Regierung die behördliche Schließung durch das Covid-19-Gesetz ersetzt. Damit ist die Verdienstentschädigung für Hotels nach dem Epidemiegesetz gestrichen.
Verdienstentschädigung für Hotels durch Covid-19-Gesetz gestrichen
„Da wird es Unterstützung der Politik brauchen, wie es in anderen Ländern bei Tourismuskrisen der Fall war. Allein werden wir das nicht schaffen“, sagt Tourismus-Obfrau Nocker-Schwarzenbacher zur „Krone“. „Das Virus überlagert alles. Die Themen Regionalität und Nachhaltigkeit stehen hinten. Es wird uns zumindest drei bis fünf Jahre kosten, um das zu kompensieren.“ Ein Hoffnungsschimmer: Die Buchungslage für den Sommer.
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