Das Anzünden von Feuer im und um den Wald ist verboten! Das sollten sich auch jene hinter die Ohren schreiben, die derzeit mit Wald-, Flur- und Wiesenbränden die Feuerwehren beschäftigen. Denn ist die Waldbrandschutzverordnung in Kraft, drohen ihnen auch bis zu 7270 Euro Strafe oder vier Wochen Freiheitsentzug.
In großen Gebieten Oberösterreichs besteht derzeit erhöhte Wald- und Flurbrandgefahr. Verbunden mit der Corona-Krise stellt das eine besondere Herausforderung für die Feuerwehr dar.
„Jede und jeder Einzelne kann in diesen besonderen Zeiten einen Beitrag zur Sicherheit von uns allen leisten“, so Landesrat Wolfgang Klinger.
Keine unnötigen Gefahrenherde
Auch scheinbar sichere Orte können Waldbrände durch gefährlichen Funkenflug auslösen. „Wir bitten gerade in diesen Zeiten, keine unnötigen Gefahrenherde herbeizuführen“, appelliert auch Landesfeuerwehrkommandant Robert Mayer an die Vernunft der Leute.
Flurbrand in Freistadt
Die Waldbrandschutzverordnungen müssen von den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften in Kraft gesetzt werden. In den meisten Bezirken ist das heuer bereits im März geschehen. Darum scheren sich aber einige Mitbürger relativ wenig. Am Ostermontag musste die FF Freistadt zu einem Flurbrand in der Nähe des Skilifts ausrücken. Die Bereitschaftsgruppe konnte das Feuer rasch eindämmen und löschen. „Eine Ausbreitung auf das angrenzende Waldstück hätte bei der derzeitigen Trockenheit fatale Folgen gehabt“, warnt ein Feuerwehrmann.Deshalb wurde zur Brandursachenermittlung auch die Polizei hinzugezogen.
Gedankenlosigkeit
Manchmal ist auch Gedankenlosigkeit der Auslöser, wie im Fall eines Pensionisten (66) aus Mauthausen, der am Montag Grillasche auf seiner Wiese verstreut hatte. Durch den aufkommenden Wind waren Sträucher an der Grundgrenze in Brand geraten. Die Feuerwehr musste kommen und ein Übergreifen auf das Nachbarhaus verhindern.
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