Polit-Zank um Blockade

„Zugang zum Neusiedler See muss offen bleiben!“

Politik
16.04.2020 21:39

Der Streit um die „Blockade“ des Neusiedler Sees geht in die nächste Runde. Nachdem die Zugangsbeschränkungen durch den burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil zunächst innerhalb der SPÖ für Unmut gesorgt hatten, schaltete sich nun auch der FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer in die Causa ein: „Man kann Menschen nicht von einem Tourismusgebiet fernhalten und dann erwarten, dass sie nach der Coronavirus-Krise dankbar als Gäste wiederkommen“, erklärte der Pinkafelder. Der Seezugang müsse offen bleiben, aber alle Regeln, die in anderen Gebieten Österreichs gelten, müssten auch hier in Kraft sein und kontrolliert werden.

Ab Donnerstag dürfen die Seebäder rund um den Neusiedler See nur noch von den Besitzern der Seehütten, von Fischern und zur regionalen Naherholung betreten werden, allerdings nur von Personen, die ihren Wohnsitz im Umkreis von 15 Kilometer Entfernung haben. Das bedeutet zum Beispiel, dass Hofer, der auch burgenländischer FPÖ-Landesparteiobmann ist und seinen Hauptwohnsitz in Pinkafeld hat, das für ihn nächstgelegene Seebad in Mörbisch am See nicht besuchen dürfte, weil Pinkafeld zu weit entfernt ist. 

Mehrheit der Burgenländer vom Seezugang ausgeschlossen
Genau in diese Richtung zielt auch die Kritik Hofers ab, denn somit seien eben nicht nur Menschen aus anderen Bundesländern vom Besuch des Neusiedler Sees ausgeschlossen, sondern „auch die große Mehrheit der burgenländischen Bevölkerung“. Für Hofer wird damit „sprichwörtlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“. So schaffe man Tourismusgäste zweiter Klasse, das sei „der falsche Weg“. Denn rund 80 Prozent der Tourismusgäste des Burgenlandes würden aus Österreich kommen.

Im Burgenland wird der Zutritt zu Seebädern am Neusiedler See beschränkt. Nachdem bis nach Ostern bereits ein Betretungsverbot gegolten hatte, tritt am Donnerstag eine neue Verordnung in Kraft. (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Im Burgenland wird der Zutritt zu Seebädern am Neusiedler See beschränkt. Nachdem bis nach Ostern bereits ein Betretungsverbot gegolten hatte, tritt am Donnerstag eine neue Verordnung in Kraft.

SPÖ-Bundesgeschäftsführer: „Kann nur temporäre Maßnahme sein“
SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch hat selbst einen Zweitwohnsitz am Neusiedler See und somit weiterhin Zutritt zu den Seebädern. Im „Krone“-Interview geht er dennoch von einer „temporären Maßnahme“ aus, die „schwierig zu kontrollieren“ sei und getroffen wurde, „um den Freizeittourismus während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen nicht zu fördern und das Virus einzudämmen“. Der See sei ein „Kulturgut für ganz Österreich, das Meer der Wiener“, so Deutsch zur „Krone“. Er betont: „Am Neusiedler See kann es auch nur eine temporäre Maßnahme sein. Alles andere würde dem Tourismus komplett den Garaus machen!“

Eine Retourkutsche Doskozils für die vorübergehende Sperre der Bundesgärten in Wien durch die türkis-grüne Bundesregierung kann Deutsch nicht erkennen: „Es ist schon ein Unterschied, ob es sich um eine dicht verbaute Millionenstadt handelt oder ums Land.“

Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch ist nur einer von vielen Wienern mit einem Zweitwohnsitz am Neusiedler See. (Bild: Andi Schiel)
Der SPÖ-Bundesgeschäftsführer Christian Deutsch ist nur einer von vielen Wienern mit einem Zweitwohnsitz am Neusiedler See.

Petschnig: Aufbauarbeit von Jahren zunichtegemacht
Auch der ehemalige burgenländische Tourismus-Landesrat Alexander Petschnig sieht eine „Hauruck-Aktion“ von Doskozil. Der Tourismus im Burgenland habe sich „unter freiheitlicher Verantwortung“ hervorragend entwickelt. „Es schmerzt, zu sehen, dass nun durch diese unbedachte Entscheidung die Aufbauarbeit von Jahren in der Neusiedlersee-Region zunichtegemacht werden könnte.“ Außerdem würden viele Arbeitsplätze davon abhängen.

NEOS-Burgenland: „Unzulässige Freiheitsbeschränkung“
Kritisch äußerten sich am Donnerstag auch die burgenländischen NEOS. „Jenes Betretungsverbot ist eine willkürliche Grenzziehung und absolut nicht gerechtfertigt. Diese Maßnahmen sind eine unzulässige Freiheitsbeschränkung“, betonte Landessprecher Eduard Posch.

Laut Verordnung von Hans Peter Doskozil dürfen die Bäder nur von Besitzern der Seehütten, von Fischern und zur regionalen Naherholung betreten werden. (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Laut Verordnung von Hans Peter Doskozil dürfen die Bäder nur von Besitzern der Seehütten, von Fischern und zur regionalen Naherholung betreten werden.

Laut Innenminister Nehammer ist Doskozil nun am Zug
Wie die Zugangsbeschränkungen konkret umgesetzt werden sollen, ist noch nicht bekannt. „Die Polizei kann immer dann handeln, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage gibt. Und genau die werden wir uns dann anschauen, wenn sie der Landeshauptmann vom Burgenland erlässt“, sagte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei einer Pressekonferenz

Heftige Kritik hagelt aufgrund der Zugangsbeschränkungen für den Neusiedler See auf Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ein. (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Heftige Kritik hagelt aufgrund der Zugangsbeschränkungen für den Neusiedler See auf Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) ein.

Beschränkungen gelten zunächst bis zum 30. April 
SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst verteidigte die Maßnahme. Die Verordnung sei keineswegs so ausgerichtet, dass nur mehr Burgenländer zum Neusiedler See kommen könnten. Damit dürfte er die Zweitwohnsitzer meinen, die auch weiterhin Zutritt zu ihren Seehütten haben. Die Zutrittsbeschränkungen sollen zunächst einmal bis zum 30. April gelten, danach werde man über mögliche Lockerungsschritte entscheiden. Ausnahmen zu den geltenden Zutrittsbeschränkungen können jedenfalls von den Bezirkshauptmannschaften gewährt werden.

Verordnung zu Zutrittsverboten „an Gewässern“
Am Donnerstagabend wurde die Verordnung zu Zutrittsverboten „an Gewässern“ kundgemacht. Demnach ist bis 30. April das Betreten von Seebädern, Stegen, Hütten und Hafenanlagen an Gewässern - das weitaus größte ist der Neusiedler See - verboten, ausgenommen Fischer, Seehütten-Besitzer und „regionale Naherholung“.

Was „regionale Naherholung“ ist, wird erklärt: Darunter wird „eine solche für Personen mit Wohnsitz im Umkreis von 15 km zum Erholungsgebiet verstanden“. Ausgenommen vom Zutrittsverbot sind auch Einsatzfahrten von Blaulichtorganisationen, der versorgungskritischen Infrastruktur und der Gewässeraufsicht.

Auch ein möglicher Strafrahmen bei Zuwiderhandeln gegen die Verordnung wird genannt: bis zu 3600 Euro.

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