Der Ministerrat hat am Mittwoch die Universitätsprofessorin Verena Madner als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs nominiert. Konkret hat die Bundesregierung beschlossen, Madner dem Bundespräsidenten für diese Funktion vorzuschlagen. Die Ernennung erfolgt durch das Staatsoberhaupt.
Die Nachbesetzung wurde notwendig, nachdem der bisherige Vizepräsident Christoph Grabenwarter zum Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs aufgestiegen war. Nach mehr als zehn Monaten ist das Höchstgericht damit wieder vollzählig besetzt. Madner ist das erste von den Grünen vorgeschlagene Mitglied des VfGH.
Im Beschluss der Bundesregierung wird ausdrücklich festgehalten, dass Madner die in der Verfassung genannten Voraussetzungen für die Ernennung erfüllt und keine Ausschließungsgründe vorliegen.
Professorin und Mitglied in Fachgremien
Madner ist Professorin für Öffentliches Recht, Umweltrecht, Public and Urban Governance an der Wirtschaftsuniversität Wien. Zusätzlich zu ihrer akademischen Karriere war und ist Madner in zahlreichen Fachgremien tätig. So war sie etwa Vorsitzende des unabhängigen Umweltsenats des Bundes, einer richterlichen Behörde.
Wechsel beim Europäischen Rechnungshof
Weiters hat der Ministerrat am Mittwoch beschlossen, die derzeitige Budget-Sektionschefin im Finanzministerium, Helga Berger, als neues österreichisches Mitglied im Europäischen Rechnungshof vorzuschlagen. Sie wird damit in Luxemburg den bisherigen österreichischen Vertreter Oskar Herics ablösen. Für die Ernennung ist noch das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats herzustellen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka habe bereits mitgeteilt, dass im Hauptausschuss „eine klare Mehrheit“ für Berger gegeben sei, heißt es im Ministerratsvortrag von Bundeskanzler Sebastian Kurz (beide ÖVP).
Berger wird darin als „in höchstem Maße geeignet“ für diese Funktion bezeichnet. Die ausgebildete Richterin war vor ihrer Tätigkeit als Budget-Sektionschefin im Finanzministerium auch mehr als fünf Jahre lang als Sektionsleiterin im Rechnungshof tätig.
Leiter des Verfassungsdienstes ab 1. Mai im Dienst
Für die ebenfalls am Dienstag bereits angekündigte Personalentscheidung, Albert Posch zum Leiter des Verfassungsdienstes zu bestellen, ist kein Beschluss des Ministerrates erforderlich. Posch hat den - unter Türkis-Grün wieder vom Justizministerium ins Kanzleramt zurückgekehrten - Verfassungsdienst bereits provisorisch geleitet, nachdem der SP-nahe Sektionschef Gerhard Hesse im Vorjahr zum Gericht der Europäischen Union (EuGH) nach Luxemburg gewechselt war. Mit 1. Mai soll er diese Position nun fix übernehmen.
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