Wie im Vorfeld bereits vermutet wurde, sind die Ermittlungen zur Betrugsanzeige in der Causa Eurofighter nun offiziell eingestellt worden. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) nahm den Schritt zur Kenntnis, kündigte aber weitere Schritte zur Prüfung einer etwaige Schadenswiedergutmachung an. Hans Peter Doskozil (SPÖ), der das Verfahren in die Wege geleitet hatte, ortete einen „waschechten Skandal“. Die Einstellung betrifft derzeit nur den Betrugsvorwurf, weitere Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft laufen noch.
Der frühere Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) hatte im Jahr 2017 mit einer eingebrachten Anzeige gegen den Flugzeughersteller Airbus die Causa Eurofighter wieder ins Rollen gebracht. Am Montag stellte das Straflandesgericht Wien das Verfahren in der Causa Eurofighter wieder ein - Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) habe den Schritt zur Kenntnis genommen, teilte ein Sprecher ihres Ressorts mit. Tanner habe bereits den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, beauftragt, alle weiteren rechtliche Schritte für eine mögliche Schadenswiedergutmachung zu prüfen und - wenn möglich - einzuleiten.
Nicht alle Verfahren eingestellt
Das vom Straflandesgericht Wien eingestellte Verfahren gegen Airbus betrifft allein die Betrugs-Ermittlungen gegen einen damaligen Manager des Unternehmens. Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäscherei, Untreue und Korruption seien nach wie vor am Laufen, erklärte am Montag ein Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Schaden von zumindest 183,4 Millionen Euro angenommen
Das Straflandesgericht hatte mit seinem Beschluss den Einstellungsanträgen der beschuldigten Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und Airbus Defence and Space GmbH Folge gegeben. Mit der Anzeige hatte die Republik Österreich den Vorwurf erhoben, beim Abschluss der Kaufvereinbarungen im Jahr 2003 und dem sogenannten Vergleich im Jahr 2007 über den Wert der Eurofighter und die Lieferfähigkeit getäuscht worden zu sein. Die Republik Österreich hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte mit einem Schaden von zumindest 183,4 Mio. Euro angeschlossen.
Gericht sieht keinen Tatvorsatz
Das Straflandesgericht geht in seiner Begründung davon aus, dass die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH jederzeit lieferfähig gewesen wäre und auch eine Umrüstung technisch möglich gewesen wäre. Zudem sei die Einpreisung von Gegengeschäftskosten nicht als unüblich anzusehen. Der Vorwurf der mangelnden Lieferfähigkeit und die Einpreisung der Gegengeschäftskosten in den Kaufvertrag waren zwei Kernpunkte der Doskozil-Anzeige gewesen. Abschließend hält das Landesgericht für Strafsachen Wien auch fest, dass den damaligen Entscheidungsträgern von Airbus und Eurofighter kein subjektiver Tatvorsatz nachzuweisen war.
Peschorn: „Beschluss wird nicht halten“
Der Republik Österreich steht als Privatbeteiligte nun das Recht zu, den Einstellungsbeschluss mittels Beschwerde zu bekämpfen, was Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, auch tun will: „Ich gehe davon aus, dass der Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien einer sorgfältigen richterlichen Überprüfung durch das Oberlandesgericht Wien nicht standhalten wird.“
Doskozil: „Schlag ins Gesicht der österreichischen Steuerzahler“
In einer ersten Reaktion ortete Hans Peter Doskozil einen „waschechten Skandal“. Es sei ein „Schlag ins Gesicht der österreichischen Steuerzahler“, dass die österreichische Justiz offenbar keinerlei Interesse habe, den gut begründeten Betrugsvorwürfen gegen Airbus nachzugehen. Er halte seine Forderung nach lückenloser Aufklärung und Schadenswiedergutmachung für den Steuerzahler weiter aufrecht, betonte der Burgenländische Landeshauptmann. Auch die neue Bundesregierung, speziell Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, sei nun gefordert.
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