Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Innenminister Karl Nehammer und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (alle ÖVP) haben am Dienstag die neuen Regeln für die Öffnung der Gastronomie vorgestellt. Lokale dürfen ab 15. Mai bis 23 Uhr geöffnet sein - allerdings mit einigen Auflagen. So dürfen maximal vier erwachsene Personen an einem Tisch sitzen, zuzüglich ihrer Kinder. Die Gäste müssen sitzen, Schankbetrieb an der Theke ist nicht erlaubt. Das Servicepersonal muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Die Regeln sollen so einfach, nachvollziehbar und wirksam wie möglich sein, betonte Ministerin Köstinger: „Der Schutz und die Gesundheit von Gästen und Personal steht an oberster Stelle.“ Der Disziplin der Bevölkerung seien die bisherigen positiven Entwicklungen geschuldet: „Diese Disziplin brauchen wir weiterhin.“ Beherbergungsbetriebe dürfen ab 29. Mai wieder öffnen, weitere touristische bzw. Freizeitanlagen wie Tierparks und Outdoor-Sehenswürdigkeiten dürfen ab 15. Mai wieder öffnen, sofern ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den Besuchern eingehalten werden kann.
Die Regeln für Restaurants, Cafés und Bars im Überblick:
Köstinger betonte, man sei sich bewusst nach der „großen Sehnsucht nach einem normalen Leben“. Viele Betriebe hatten ja „eine Vollbremsung“ hingelegt. Klare Regeln und Rahmenbedingungen seien die Voraussetzung für eine erfolgreiche Öffnung. Grundsätzlich gelte übrigens die Abstandsregel auch für den Besuch beim Wirten und im Restaurant, so die Ministerin und appellierte an die Eigenverantwortung der Gäste.
Schwimmbäder ab 29. Mai geöffnet
Weiters wurde bekannt gegeben, dass Schwimmbäder und Indoor-Freizeitanlagen ab 29. Mai geöffnet haben dürfen, sofern ein Mindestabstand zwischen den Besuchern von einem Meter eingehalten werden kann. Diesebezüglich werden derzeit Konzepte mit Betroffenen erarbeitet, „was bestimmte Regelungen und Auflagen betrifft“, sagte Gesundheitsminister Anschober bei der Pressekonferenz am Dienstag. Risiken sollen im Voraus abgeklärt werden. Dazu gehören auch Untersuchungen, ob über und durch das Wasser eine Übertragung des SARS-Cov-2-Virus möglich ist.
Anschober: „Sind jetzt in Phase 2“
Gesundheitsminister Anschober erklärte, man sei nun am Beginn von „Phase 2“, dem schrittweisen Aufsperren. Weltweit sei die Situation weiterhin besorgniserregend, man verzeichne über drei Millionen Infizierte. In Österreich sei die erste Phase der Pandemie durch „sehr offensive Maßnahmen“ sehr gut überstanden worden. Seit gut einer Woche liege man unter einem Prozent Zuwachsrate bei den Neuinfektionen. Die schrittweise Öffnung kann daher weitergehen, eine zweite Welle solle aber „konsequent vermieden werden“.
Am Wochenende sei evaluiert worden, wie sich Ostern sowie die Öffnung der Baumärkte und kleinen Geschäfte ausgewirkt hat. Diese Bilanz sei absolut positiv ausgefallen, so Anschober: „Der Reproduktionsfaktor passt und hat sich über Ostern nicht negativ entwickelt.“ Auf Basis der bisherigen Rahmenbedingungen sei Österreich in einer Prognose der EU-Kommission sehr gut eingestuft worden: „Wir haben einen der besten Trends der EU-Mitgliedsstaaten zu verzeichnen“, zeigte sich der Gesundheitsminister erfreut. Der vollständige Bericht wird von der EU-Kommission am Dienstagnachmittag in Brüssel präsentiert.
Jeder von uns kann und muss ein Teil der Lösung sein. Es ist noch nicht vorbei.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
Ausgangsbeschränkungen werden nicht verlängert
Die Ausgangsbeschränkungen werden ab 1. Mai aufgehoben. Allerdings soll der Mindestabstand von einem Meter zwischen jenen, die nicht in einem Haushalt leben, eingehalten werden. Versammlungen bis zu zehn Personen werden erlaubt sein, Demonstrationen werden nur unter gewissen Parametern möglich sein - sofern dies der Nationalrat am Dienstagnachmittag beschließt.
Innenminister Nehammer betonte, die Polizei sei von Anfang an mit der Vollziehung der Maßnahmen betraut gewesen. „Die Kooperation der Menschen, die in Österreich leben, war sensationell und ist sensationell“, so Nehammer. Mittlerweile sei man bei einem Stand von „100 bis 200“ Anzeigen pro Tag, einem sehr niedrigen Stand. „Das zeigt, dass sich die Menschen daran halten und die Maßnahmen angenommen und akzeptiert haben“, betonte der Innenminister, demzufolge bislang insgesamt 30.000 Anzeigen erstattet wurden: „Mit 30. April, 24 Uhr, enden die Ausgangsbeschränkungen, sie waren für uns alle nicht leicht.“
Mit 30. April, 24 Uhr, enden die Ausgangsbeschränkungen, sie waren für uns alle nicht leicht.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)
Veranstaltungen bis zehn, Begräbnisse bis 30 Personen
Künftig werde der Mindestabstand wichtig sein, Veranstaltungen bis zehn Personen sollen künftig gestattet sein. Bei Begräbnissen werden künftig 30 Personen anwesend sein dürfen. Dennoch appellierte Nehammer an die Eigenverantwortung der Österreicherinnen und Österreicher: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist sinnvoll. Es kann aber auch nicht alles kontrolliert werden.“
Härtefallfonds um zwei Milliarden Euro aufgestockt
Wirtschaftsministerin Schramböck dankte „all jenen, die durchgehalten haben in diesen herausfordernden Zeiten“. Bisher sei man sehr erfolgreich gewesen, das Coronavirus einzudämmen. Man tue das Möglichste, um die Wirtschaft zu unterstützen. Schramböck erläuterte einmal mehr die Hilfsmaßnahmen für die Unternehmen, so sei etwa der Härtefallfonds um weitere zwei Milliarden Euro aufgestockt worden. Bis Montag seien 92.000 Anträge für die zweite Auszahlungsphase des Härtefallfonds eingegangen. Zudem erklärte Schramböck, man habe sich mit einigen Banken auf die Senkung der Bearbeitungsgebühren geeinigt.
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