Gelten bis Ende 2022

Corona-Absagen: Gutscheine für Sport und Kultur

Österreich
28.04.2020 22:39

Der Nationalrat hat mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und den NEOS die Entschädigungen für ausgefallene Kultur- und Sportevents geregelt. Kern des Beschlusses: Die Veranstalter werden im Regelfall nicht mehr als 180 Euro bezahlen müssen.

Konkret werden Summen bis 70 Euro und über 250 Euro in Gutscheinen abgegolten. Summen zwischen diesen beiden Werten (also maximal 180 Euro) muss von den Veranstaltern in Cash ausgezahlt werden. Bis Ende 2022 können die Gutscheine eingelöst werden. Passiert das nicht, können die Gutscheine in Geld umgewandelt werden.

(Bild: Sepp Pail)

Opposition erzürnt
Für die FPÖ ist diese Bestimmung empörend. Hier müssten Konsumenten den Veranstaltern einen Kredit einräumen - und das erzwungen, unverzinst und weder wert- noch insolvenzgesichert, ärgerte sich der freiheitliche Mandatar Volker Reifenberger. Die SPÖ wiederum sträubte sich gegen Zustimmung, weil sie für Minderjährige und GIS-befreite Personen jedenfalls eine Auszahlung wollte. Dies wurde von der ÖVP mit Blick auf zusätzliche Bürokratie abgelehnt.

Die grüne Kultursprecherin Eva Blimlinger stellte klar, dass angesichts der Situation in der Corona-Krise keine für beide Seiten vollkommen befriedigende Situation herauskommen habe können. Müssten die Veranstalter alles ausbezahlen, würde das fast zwangsläufig zur jeweiligen Insolvenz führen. Eines der ganz wenigen guten Signale in der Kulturpolitik der Koalition ist für NEOS-Mandatar Josef Schellhorn das Gutschein-Modell.

Eva Blimlinger (Bild: APA/ROBERT JAEGER)
Eva Blimlinger

Für das Kuriosum der Debatte sorgte Kulturstaatssekretärin Ulrike Lunacek (Grüne), als sie nicht von der Regierungsbank zu sprechen begann, sondern zum Rednerpult der Abgeordneten ging. Als sie den Fehler bemerkte, verwies die langjährige Parlamentarierin auf Gewohnheiten aus der Vergangenheit. In ihrem Statement wies sie Oppositionsvorwürfe, sich zu wenig um die Anliegen der Künstler zu kümmern, vehement zurück, und verteidigte die Gutschein-Lösung als Modell einer „fairen Risikoverteilung“.

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