Es geht dabei um Kosten für „soziale, grüne und digitale Infrastruktur“, die neben traditionellen Aufschließungskosten anfallen. Ein Beispiel ist die in der Folge größerer Bauprojekte erforderliche Errichtung von Kindergärten, Krabbelstuben oder Pflichtschulen. „Hier entstehen den Städten und Gemeinden erhebliche Aufwände, daher sollte man ihnen auch Instrumente zum Lastenausgleich in die Hand geben“, so Luger und Hein. Über verpflichtende Raumordnungsverträge könnten Projektbetreiber zum Mitzahlen gebracht werden.
Handhabe gegen Wettbüros fehlt
Die beiden Politiker vermissen im Gesetzesentwurf des Landes auch eine Handhabe gegen Wettbüros. Etwas brisant klingt ihr Vorschlag, den derzeit vom Land geforderten Abstand von 100 Metern von Betriebsbaugebieten zu Wohnnutzungen zu reduzieren und diese Verringerung ins Gesetz zu schreiben. Ziel: „Mehr Rechtssicherheit und mehr Erweiterungsspielraum.“
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