Ministeriumsvorgabe

Kurios: Mundschutzpflicht für alle Blasmusiker

Steiermark
11.05.2020 06:00

391 Kapellen in der Steiermark sind jetzt ohne Beschäftigung. Die Ungeduld wächst, zudem sorgt eine neue Verordnung für viel Kopfschütteln.

Seit zwei Monaten herrscht absoluter Stillstand bei den Blasmusikern - keine Proben, keine Vereinstätigkeit und keine Konzerte. Die 391 Kapellen mit ihren 19.172 aktiv gemeldeten Musikerinnen und Musikern werden langsam, aber sicher ungeduldig. Das bestätigt Verbands-Präsident Erich Riegler: „Die Situation ist trostlos, es gibt kein Ziel vor Augen.“ Und der Steirer betont: „Gerade in den Sommermonaten sind unsere Kapellen ein wichtiges Aushängeschild für soziale, touristische und gesellschaftspolitische Aufgaben.“ Daher fordert Riegler: „Bei der stufenweisen Wiederaufnahme des Kulturbetriebs muss auch das Kulturgut Blasmusik entsprechend mitbedacht und definiert werden.“

Diese Verordnung klingt wie ein Hohn
Bisher gab es keine Infos für die Betroffenen. Auf Nachfrage beim Sozialministerium kommt folgende Antwort: „Nach der Covid-19-Lockerungsverordnung gilt für Proben als auch bei Konzerten eine Obergrenze von zehn Personen, der Ein-Meter-Abstand und es ist eine den Mund- und Nasen-Bereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.“

(Bild: Jazzclub Nordhausen)

„Geht‘s noch?“
„Ein Mundschutz für Blasmusiker - geht’s noch?“, ist Werner Gollenz vom MV Grazer Linien fassungslos. Den Kapellmeister plagen weitere Sorgen: „Die Motivation bei den Musikern sinkt von Tag zu Tag. Für was sollen sie üben? Wir wissen ja nicht einmal, ob wir im Herbst Konzerte spielen können.“

Die Mundschutz-Verordnung gilt bis 30. Juni. Gefordert werden erlaubte Gruppenproben oder Proben in großen Sälen.

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