Beherbergungsbetriebe in Österreich dürfen am 29. Mai wieder ihre Pforten öffnen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gaben am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien Details zu den Rahmenbedingungen der Wiedereröffnung bekannt.
Die Grundregel des Mindestabstands von einem Meter gelte weiterhin, außer innerhalb einer Gästegruppe oder für Personen, die sonst im gemeinsamen Haushalt leben oder wenn durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann, so Köstinger. „Unter Gästegruppen sind jene Gäste zu verstehen, die den Aufenthalt in einer gemeinsamen Wohneinheit verbringen.“
Im Bereich des Eingangs und der Rezeption müssen Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen. „Mitarbeiter mit Gästekontakt haben eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen“, so die Tourismusministerin.
Buffets in Hotels erlaubt
Für den Gastronomiebereich in Beherbergungsbetrieben gelten die gleichen Bestimmungen wie für reine Gastronomiebetriebe - dabei gibt es jedoch eine Erleichterung: Buffets können in Selbstbedienung angeboten werden, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Wellnesseinrichtungen können genutzt werden, wenn Betriebe ihre Hygienemaßnahmen gemäß den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums gestalten. Alle Details zur Wiedereröffnung der Beherbergungsbetriebe gibt es hier.
„Die Gastro-Öffnung hat schon gezeigt: Die Sehnsucht nach einem Besuch im Wirtshaus oder Kaffeehaus war schon groß. Ebenso groß ist der Wunsch nach einem Urlaub in Österreich. Sowohl die Betriebe als auch die Gäste freuen sich darauf, dass es nun wieder losgeht, sowohl in der Gastronomie als auch in der Hotellerie“, so Köstinger.
Besonders schwierig sei die Lage für die Stadthotellerie, weil Kongresse und Flüge ausfallen, so Köstinger. Leichter sei es für Ferienhotels mit viel Freiraum rundherum. Sollte es doch zu einer Erkrankung von Personal kommen, werden keine speziellen Regeln für die Beherbergungswirtschaft eingeführt. Über Hotelgutscheine „wird nachgedacht“, kündigte die Ministerin an. Auch Ferienlager würde die Regierung gerne ermöglichen, dazu werde aber erst nach Wegen gesucht, sagte Anschober.
Seminare bis 100 Teilnehmern erlaubt
Auch Seminare dürfen wieder stattfinden, mit bis zu 100 Teilnehmern allerdings unter Einhaltung von Abstandsregeln und Verwendung von Masken. Bei Schulungen wie für Erste-Hilfe-Kurse, wo Abstand nicht möglich ist, wird die Abstandsregelung nicht gelten.
Schutzhütten dürfen aufsperren
Erfreulich für Bergfreunde: Schutzhütten dürfen ab 29. Mai wieder Wanderer beherbergen. Gemeinschaftsschlafräume können unter den folgenden Voraussetzungen genutzt werden: Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von zwei Metern eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
Auch Seilbahnen und Freizeitbetriebe werden Ende Mai wieder öffnen können.
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