Die Bundesländer gehen höchst unterschiedlich mit den während des Corona-Lockdowns verhängten Strafen für Privatbesuche um. Wien und Niederösterreich sprechen von Rückzahlung. Vorarlberg und Salzburg haben das Problem nicht, Tirol sieht den Bund am Zug. Das Gesundheitsministerium denkt aber nicht an einen Erlass.
Aufs Tapet kam die Frage, weil das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Strafe von 600 Euro für einen Privatbesuch aufhob, mit der Begründung, dass der „Aufenthalt in privaten Räumen“ nie untersagt gewesen sei.
Verfassungsgerichtshof bisher nicht befasst
Nach derzeitigem Stand nicht mit der Frage zu Strafen für Privatbesuche konfrontiert ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Bisher ist kein Antrag eingelangt, der sich speziell gegen eine für einen Privatbesuch verhängte Strafe wendet. Dem Gerichtshof liegen derzeit etwa 70 Fälle mit Fragen betreffend die Corona-Gesetze bzw. Verordnungen vor, bis Mitte Juli ist mit einer Reihe von Entscheidungen zu rechnen.
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