Während Lockdown

Strafen für Privatbesuche: So agieren die Länder

Österreich
21.05.2020 10:59

Die Bundesländer gehen höchst unterschiedlich mit den während des Corona-Lockdowns verhängten Strafen für Privatbesuche um. Wien und Niederösterreich sprechen von Rückzahlung. Vorarlberg und Salzburg haben das Problem nicht, Tirol sieht den Bund am Zug. Das Gesundheitsministerium denkt aber nicht an einen Erlass.

Aufs Tapet kam die Frage, weil das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich eine Strafe von 600 Euro für einen Privatbesuch aufhobmit der Begründung, dass der „Aufenthalt in privaten Räumen“ nie untersagt gewesen sei.

(Bild: APA/HANS KLAUS TECHT)
  • Das Land Niederösterreich - wo insgesamt 2000 Anzeigen zum Covid-19-Maßnahmengesetz eingelangt sind - kündigte umgehend an, alle Strafen bei gleich gelagerten Sachverhalten zurückzuzahlen. Wer sich zu Unrecht belangt fühlt, kann sich an die zuständige Behörde wenden.
  • Wien stellte zwar keine solche Generallösung in Aussicht, ließ aber wissen, dass eine Strafe zurückgenommen werden könne, wenn mit der strittigen Verordnung des Gesundheitsministers die Rechtsgrundlage nicht halte.
  • Salzburg und Vorarlberg müssen nicht überlegen, wie sie auf die niederösterreichische Entscheidung reagieren. Denn Vorarlberg hat „die Strafabteilungen schon früh angewiesen, bei Privatbesuchen keine Strafen zu verhängen“, hieß es im Amt der Vorarlberger Landesregierung.
  • Ebenso in Salzburg: Dort genoss die Polizei in den vergangenen Wochen den Ruf, bei Verstößen gegen das Covid-19-Maßnahmengesetz recht zurückhaltend gehandelt zu haben. Das spiegelt sich bei den Strafen für Privatbesuche wider: „Wir haben in Salzburg keinen solchen Fall“, teilte eine Sprecherin des Landes mit.
  • Am Kärntner Landesverwaltungsgericht waren mit Stand Mittwoch noch keine Beschwerden zu den Coronagesetzen anhängig. Die Fristen laufen aber noch, die Verfahren liegen also noch bei Bezirkshauptmannschaften und Magistraten.
  • In der Steiermark waren Strafen für Privatbesuche nach Auskunft des Landes „bisher kein Thema“. Zuständig seien die Bezirkshauptmannschaften. Nun wolle man bei diesen erheben, um wie viele Strafen es überhaupt in der Steiermark geht.
  • Das Land Tirol, in dem bis Ende April etwa 4000 Anzeigen und 400 Organmandate ausgestellt wurden, sieht indes den Bund am Zug. „Bezüglich der Rückerstattung von bereits getätigten Strafzahlungen wird aufgrund der Verantwortung des Bundes (Bundesverordnung) davon ausgegangen, dass es hierfür eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise geben wird“, hieß es in einer Stellungnahme.
    In Tirol herrschten aufgrund der strengeren Quarantäneverordnung, die bis zum 6. April in Kraft war, andere Bedingungen. Zwischen 15. März und 6. April war das Verlassen des eigenen Wohnsitzes grundsätzlich untersagt. Bis zur Aufhebung der österreichweiten Ausgangsbeschränkungen am 30. April galt dann die Bundesverordnung auch für Tirol.
  • Aus Oberösterreich gab es vorerst keine Informationen.
(Bild: APA/Georg Hochmuth)

Verfassungsgerichtshof bisher nicht befasst
Nach derzeitigem Stand nicht mit der Frage zu Strafen für Privatbesuche konfrontiert ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Bisher ist kein Antrag eingelangt, der sich speziell gegen eine für einen Privatbesuch verhängte Strafe wendet. Dem Gerichtshof liegen derzeit etwa 70 Fälle mit Fragen betreffend die Corona-Gesetze bzw. Verordnungen vor, bis Mitte Juli ist mit einer Reihe von Entscheidungen zu rechnen.

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