Nach EuGH-Urteil
Migration: Ungarn schließt umstrittene Transitzone
Ungarn hat die Schließung seiner umstrittenen Transitzone zur Unterbringung von Asylbewerbern angekündigt. Damit folge die Regierung einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sagte Regierungsmitglied Gergely Gulyas in Budapest.
Die Unterbringung von Asylwerbern im Container-Lager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze ohne Einzelfallprüfung verstößt nach Ansicht des Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die Bedingungen in dem Lager glichen einer Inhaftierung, befanden die Luxemburger Richter vergangene Woche.
Hintergrund ist der Fall von vier Asylwerbern aus dem Iran und aus Afghanistan, die über die Türkei, Bulgarien und Serbien nach Ungarn gekommen waren. Die ungarischen Behörden wiesen ihre Asylanträge mit der Begründung ab, die Menschen seien über ein Land - den Nicht-EU-Staat Serbien - eingereist, in dem ihnen weder Verfolgung noch ernsthafter Schaden drohten. Zudem sei in den Ländern, über die sie nach Ungarn gekommen seien, ein angemessenes Schutzniveau gegeben. Klagen gegen diese Entscheidung wies das zuständige ungarische Gericht ohne Prüfung ab.
Regierung nicht einverstanden mit Entscheidung
Die Regierung sei zwar nicht einverstanden mit dem Urteil des EuGH, kritisierte Gulyas. Doch als EU-Mitgliedstaat sei Ungarn verpflichtet, diesem zu folgen. Wer künftig einen Asylantrag für Ungarn stellen wolle, der könne das ab sofort nur noch außerhalb Ungarns - in ungarischen Botschaften oder Konsulaten in Nicht-EU-Ländern - machen, betonte der Minister. Die durch die Schließung der Transitzone an der Südgrenze aktuell betroffenen 280 Personen werden in ein Auffanglager gebracht, teilte Gulyas mit.
Weiters erklärte der Kanzleiminister, dass die Regierung kommende Woche am Dienstag im Parlament den Regelentwurf über die Abschaffung der umstrittenen Notstandsbefugnis einreichen werde. Der Krisenstab werde seine Tätigkeit jedoch weiter fortsetzen. Mit dem am 30. März verabschiedeten Corona-Notstandsgesetz hatte sich das von Orbans rechtsnationaler Regierungspartei Fidesz kontrollierte ungarische Parlament selbst entmachtet. Das Gesetz ermöglichte der Regierung, unbegrenzt auf dem Verordnungsweg per Dekret zu regieren.
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