Schritt für Schritt

Kulturstart mit Abstand oder freiem Sitzplatz

Politik
25.05.2020 14:02

Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer, beide von den Grünen, haben am Montagnachmittag den Fahrplan für die kommenden Öffnungsschritte nach den Corona-bedingten Beschränkungen vorgestellt. Mit 29. Mai sind Veranstaltungen wieder mit bis zu 100 Personen möglich. Dabei ist jedoch der nötige Abstand einzuhalten - in einigen Fällen werde es notwendig sein, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Veranstaltungen im Freien dürfen schon bald auch wieder mit mehr Personen stattfinden. Laut Mayer gilt die Grundregel: „Entweder ein Meter Abstand oder ein Sitzplatz frei“.

Am 29. Mai dürfen wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen stattfinden. Vergangenen Freitag stimmte sich die neue Staatssekretärin für Kunst und Kultur noch mit Branchenvertretern zu den weiteren Öffnungsschritten ab, am Montag präsentierte sie den erarbeiteten Plan gemeinsam mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Die strikte Ein-Meter-Abstandsregel wird im Kulturbereich dabei teils gelockert - wobei dann von den Zuschauern ein Schutzmaske zu tragen ist.

(Bild: APA/Herbert Neubauer, Barbara Pálffy/Volksoper Wien, krone.at-Grafik)

Genügend Abstand oder Schutzmaske
Die Regelung gelte vorerst für Veranstaltungen, bei denen Sitzplätze angeboten werden. Für alle weiteren gilt nach wie vor die Obergrenze von 100 Personen. Die Grundregel von einem Meter Abstand bzw. einem freien Sitzplatz zwischen den Besuchern könne man sich „wie ein Schachbrettmuster“ vorstellen. Wie schon bei der Öffnung der Gastronomie dürfen sich aber etwa vier einander bekannte, erwachsene Personen sowie Menschen aus dem gleichen Haushalt unmittelbar nebeneinander befinden. Auch Pausen und Pausenbuffets werden erlaubt sein.

Andrea Mayer und Rudolf Anschober bei der Pressekonferenz. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Andrea Mayer und Rudolf Anschober bei der Pressekonferenz.

„Einschränkungen besser als leere Säle“
Sofern der Abstand von einem Meter unterschritten wird, muss im Publikum ein Mund- Nasenschutz getragen werden. Das sei nicht der Wunschzustand, aber man lebe noch immer in einer Epidemie - die Einschränkungen seien noch immer besser als leere Säle. Die Verordnung regle den Betrieb der nächsten drei Monate. Man hoffe, ab September weitere Lockerungen präsentieren zu können.

Der genaue Zeitplan:

  • Ab 29. Mai sind Veranstaltungen für bis zu 100 Personen möglich, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden. Es gehe dabei um Veranstaltungen mit (fixen) Sitzplätzen.
  • Ab 1. Juli bis 250 Personen und die Öffnung der Kinos.
  • Ab 1. August bis zu 500 Personen, bzw. bis zu 1000 Menschen, sofern ein entsprechenden Sicherheitskonzept vorgelegt wird.

Outdoorevents ohne Schutzmaske
Eine weitere Lockerung gibt es für Outdoorevents. „Wir können im Freien schon jetzt mehr Publikum ermöglichen“, kündigte Mayer an. Hier geht man über den bisher bekannten Dreisprung hinaus: So sind im Freien ab 1. Juli bis zu 500 Gäste erlaubt, ab 1. August sogar 750 respektive 1250, wenn ein Sicherheitskonzept erstellt wurde. Eine Maskenpflicht besteht im Freien übrigens nicht. „Da ist schon allerhand möglich“, so Mayer. Die Personenbeschränkungen gelten nur für das Publikum. Kulturschaffende, Ordner usw. zählen nicht dazu.

Rudolf Anschober betont, dass das Virus „nicht planbar“ sei. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Rudolf Anschober betont, dass das Virus „nicht planbar“ sei.

Keine Maske auf Bühne erforderlich
Bei der heiß diskutierten Frage nach den Proben setzt man indes stark auf die Eigenverantwortung der jeweiligen Institutionen. Diese sollen gemäß den Vorgaben die entsprechende Vorsicht walten lassen, erklärt Anschober. Auf der Bühne selbst gelte die Abstandsregel jedenfalls nicht unbedingt. „Wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert - und das wird auf der Bühne so sein - ist von dem einen Meter Abstand abzusehen“, so Mayer. Diese Orientierung in Richtung Eigenverantwortung solle auch bei Filmdrehs gelten.

Wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert, werde auf Bühnen keine Maskenpflicht geben, so Mayer. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Wenn es die berufliche Tätigkeit erfordert, werde auf Bühnen keine Maskenpflicht geben, so Mayer.

Evaluierung Mitte Juni
Mit der jetzigen Verordnung regelt man die Bedingungen für die nächsten drei Monate. Mitte Juni werden man die Lage umfassend evaluieren, um eine „erste Abschätzung in Richtung Herbst“ geben zu können, kündigte Anschober an. Dabei gelte jedoch immer: „Das Virus ist schwer planbar.“ Noch nichts Genaues war am Montag ebenfalls zur Frage der Verlustabdeckungen für die einzelnen Betriebe zu hören. Anschober kündigte aber an, bald auch Vorgaben für private Feierlichkeiten, wie Geburtstage oder Hochzeiten, vorzustellen. Diese seien zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht final ausgearbeitet.

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