Ein Vorhaben mit Zündstoffpotenzial: Die steirische Landesinnung für Fußpflege, Kosmetik und Massage will rechtlich gegen die Aushebelung des Epidemiegesetzes vorgehen - und rechnet sich dabei gute Chancen auf Erfolg aus. Ausgehend von der Steiermark könnte so eine wahre Prozesslawine auf die Regierung zurollen.
„Die Bundesregierung hat das Epidemiegesetz, das allen Betrieben eine finanzielle Absicherung garantiert hätte, ausgehebelt - und die Probleme in der Abwicklung des Härtefallfonds kennen wir alle“, sagt Hermann Talowski, WKO-Spartenobmann für Gewerbe und Handwerk. Viele Unternehmer fühlen sich mit Lappalien abgespeist. „Dazu kommt, dass auch die Betriebsunterbrechungsversicherung nichts auszahlt, weil eben das Epidemiegesetz nicht mehr gilt“, fährt Talowski fort.
„Bescheid bis zum VfGH bekämpfen“
Die Innung Fußpflege, Kosmetik und Massage (wo Talowski Innungsmeister-Stellvertreter ist) geht nun in die Offensive: Per Rundschreiben an alle 2400 Mitgliedsbetriebe wird zum Handeln aufgefordert. Mit beigelegtem Formular sollen die Unternehmer eine Entschädigung nach Epidemiegesetz bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) beantragen. „Dieser Antrag, der bis 12. Juni einlangen muss, wird höchstwahrscheinlich abgelehnt. Aber diesen Bescheid werden wir juristisch bekämpfen - notfalls bis zum Verfassungsgerichtshof“, so Talowski.
Mit diesem Vorgehen rennt man bei den Unternehmern jedenfalls offene Türen ein: „Ich werde mich sicher anschließen. Wir haben sieben Wochen praktisch null Umsatz gehabt - ich musste einen Kredit aufnehmen und alle Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken“, sagt etwa Monika Konrad von City Kosmetik Graz.
Für die Unternehmer da zu sein, ist ja die ureigenste Aufgabe einer Interessensvertretung. Unser Vorhaben ist jedenfalls alles andere als aussichtslos – und unsere Sparte hat auch genug Geld für einen langwierigen Rechtsstreit.
Hermann Talowski, WKO-Spartenobmann
Für Talowski aber auch klar: „Sollte beim Härtefallfonds jetzt wirklich nachgebessert werden, ist es für uns auch okay.“
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