Familie Kronberger aus Salzburg-Sam staunte nicht schlecht, als im Jänner eine Anzeige ins Haus flatterte. Grund dafür war eine fehlende Bewilligung für den neuen Spielturm im Garten. Ein Nachbar hatte sich beschwert. Nur mit einem Kompromiss konnte ein Abriss des Spielgerätes verhindert werden, erzählt Peter Kronberger: „Wir haben das Dach entfernt. Somit zählt der Turm nicht mehr als Nebenanlage.“
Für den zweifachen Familienvater kam die Anzeige überraschend. Man habe die Anschaffung mit den Nachbarn abgeklärt. Als dann die letzte Schraube festgezogen war, kam es zur Anzeige. „Wir wussten nicht einmal, dass solch ein Turm eine Bewilligung braucht.“
Backofenhäuschen, Verkaufshütten oder Hochstände brauchen keine Bewilligung. Hier ist die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.
Sebastian Lankes, SPÖ-Gemeinderat der Stadt Salzburg
So dürfte es vielen Familien im Bundesland gehen. Fast alle handelsüblichen Türme überschreiten die erlaubte Höhe von 2,50 Metern. SPÖ-Gemeinderat Sebastian Lankes reagiert mit Unverständnis: „Für Backofenhäuschen, Verkaufshütten oder Hochstände gibt es eine Ausnahmeregelung, die braucht es auch für Spieltürme.“ Ein Abriss kann für Lankes keine Lösung sein: „Neben dem finanziellen Aufwand für die Familien verlieren Kinder damit einen Ort zum Spielen.“ Per Antrag fordert er daher eine Aufnahme der Spielgeräte in die Liste nicht bewilligungspflichtiger Bauten. Der Bürgermeister solle sich dafür beim Landesgesetzgeber einsetzen.
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