Vielerorts kann man ab Montag wieder ordentlich aufatmen - und zwar ohne oft störende oder unangenehme Maske im Gesicht. Die Maskenpflicht wird wie vom Gesundheitsministerium angekündigt, gelockert: Nur in den Öffis, in Gesundheitseinrichtungen, Apotheken und bei Dienstleistern, wo kein Ein-Meter-Abstand möglich ist, muss man noch Mund und Nase bedecken. Für Feriencamps gibt es ebenfalls grünes Licht. Ab Montag sind außerdem auch Messen und Kongresse wieder erlaubt.
Mit den Neuregelungen fällt die Maskenpflicht für Menschen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, auch bei gemeinsamen Fahrten mit dem Pkw. Es dürfen aber in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Weiter eine Maske braucht man jedoch für Taxis, taxiähnliche Betriebe sowie für Schüler- und Kindergartenkinder-Transporte.
Handel: Abstandsregel bleibt, Maskenpflicht fällt
Im Handel fällt die Maskenpflicht jedenfalls. Weiter einzuhalten ist aber ein Abstand von mindestens einem Meter für Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Und auch im Gastronomiebereich können Lokale ab Montag ohne Maske betreten werden. Zudem fällt die Beschränkung auf vier Erwachsene inklusive ihrer minderjährigen Kinder pro Tisch. Die Sperrstunde wird von 23 Uhr auf 1 Uhr verlängert. Das Personal muss jedoch weiterhin Mund-Nasen-Schutz tragen.
Auch die Hotellerie darf sich über den Fall der Maskenpflicht freuen. Bisher mussten Personal und Gäste in Eingangs- und Rezeptionsbereichen einen Schutz tragen. In Hotelrestaurants gelten dieselben Regeln wie in der Gastronomie, auch die Einschränkungen für Wellness- und Fitnessbereiche (Abstand und entsprechende Zutrittsbeschränkungen) bleiben aufrecht.
Ferienlager dürfen unter Auflagen veranstaltet werden
Die Lockerungsverordnung regelt auch unter welchen Voraussetzungen betreute Ferienlager und außerschulische Jugendarbeit stattfinden kann. Für diese fällt die Maskenpflicht ebenfalls. Auch kann der Mindestabstand von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, unterschritten werden, sofern der Träger ein „Covid-19-Präventionskonzept“ erstellt und umsetzt. Dieses müsse unter anderem eine Schulung der Betreuer, spezifische Hygienemaßnahmen und gewisse organisatorische Maßnahmen enthalten.
Einteilung von Kleingruppen mit maximal 20 Personen erforderlich
Etwa brauche es eine Gliederung in Kleingruppen von maximal 20 Personen, wobei die Interaktion zwischen den Kleingruppen auf ein Mindestmaß reduziert werden soll. Zwischen den Gruppen darf der Abstand von einem Meter nicht unterschritten werden. Auch müssen Regelungen, wie man sich bei einer Infektion verhält, enthalten sein.
Behördliche Genehmigung für Messen und Kongresse nötig
Messen und Kongresse dürfen unter Auflagen wieder veranstaltet werden. Eine behördliche Genehmigung ist nötig und ein Covid-19-Präventionskonzept muss vorgelegt werden, so das Tourismusministerium. Damit seien Messen und Kongresse ab Montag wieder möglich.
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