Auf internationaler Ebene sucht Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) eine neue Leitung für die beiden Frauenhäuser in Salzburg und Hallein. Das Pinzgauer Frauenhaus ist von der Ausschreibung nicht betroffen. Ohne sachlichen Grund, findet Salzburgs Sozialstadträtin Anja Hagenauer (SPÖ) und zeigt mehrere rechtliche Fehler in der Ausschreibung auf. „Es ist – entgegen dem Bundesvergabegesetz – kein geschätzter Auftragswert angegeben“, listet Hagenauer auf.
Auch sei die Vertragslaufzeit mit 36 Monaten zu lange, da bei neuen Angeboten mit neuen Trägern zwingend einjährige Verträge angeordnet werden. Und: Die Ausschreibung müsste laut Mindestsicherungsgesetz auf freie Träger beschränkt sein. Es dürfen sich für die ausgeschriebene Leitung aber auch gewerbliche Träger bewerben. Die SPÖ fordert daher einen sofortigen Stopp und appelliert an den Landeshauptmann einzuschreiten.
Die Neos kontern: Die Ausschreibung sei „rechtlich vollkommen gedeckt“. Sie wurde von Experten des Landes juristisch erarbeitet.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.