Frauenhaus-Debatte

SPÖ ortet rechtliche Fehler bei Ausschreibung

Salzburg
20.06.2020 09:01
Seit 10. Juni ist die Leitung der beiden Frauenhäuser in der Stadt Salzburg und Hallein international ausgeschrieben. Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) erntet dafür bundesweit Kritik. Jetzt fordert die SPÖ dringenden Stopp der Ausschreibung: Sie sei nicht nur ein „Armutszeugnis“, sondern beinhalte rechtliche Fehler.

Auf internationaler Ebene sucht Landesrätin Andrea Klambauer (Neos) eine neue Leitung für die beiden Frauenhäuser in Salzburg und Hallein. Das Pinzgauer Frauenhaus ist von der Ausschreibung nicht betroffen. Ohne sachlichen Grund, findet Salzburgs Sozialstadträtin Anja Hagenauer (SPÖ) und zeigt mehrere rechtliche Fehler in der Ausschreibung auf. „Es ist – entgegen dem Bundesvergabegesetz – kein geschätzter Auftragswert angegeben“, listet Hagenauer auf.

Auch sei die Vertragslaufzeit mit 36 Monaten zu lange, da bei neuen Angeboten mit neuen Trägern zwingend einjährige Verträge angeordnet werden. Und: Die Ausschreibung müsste laut Mindestsicherungsgesetz auf freie Träger beschränkt sein. Es dürfen sich für die ausgeschriebene Leitung aber auch gewerbliche Träger bewerben. Die SPÖ fordert daher einen sofortigen Stopp und appelliert an den Landeshauptmann einzuschreiten.

Die Neos kontern: Die Ausschreibung sei „rechtlich vollkommen gedeckt“. Sie wurde von Experten des Landes juristisch erarbeitet.

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