„Nicht zielführend“

Corona-Strafen: Nehammer lehnt General-Amnestie ab

Politik
23.06.2020 19:42

Die Tausenden landesweit verhängten Corona-Strafen sorgen weiter für Diskussionsstoff: Hatte sich Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) zuletzt für eine „gemeinsame Linie“ aller Bundesländer bei Strafen für Verstöße gegen Corona-Regeln ausgesprochen, sprach sich Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) am Dienstag gegen eine generelle Aufhebung aller Corona-Strafen aus. SPÖ, FPÖ und NEOS können sich hingegen eine General-Amnestie vorstellen.

Eine General-Amnestie sei „nicht zielführend“, sprach sich Nehammer am Dienstag in der Aktuellen Aussprache im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats gegen eine generelle Aufhebung aller Corona-Strafen aus. Gegenüber der Opposition begründete der Innenminister dies mit Verweis auf laufende Verwaltungsstrafverfahren und Rechtsstaatlichkeit. Angesprochen worden war eine solche General-Amnestie in dem Ausschuss von den Abgeordneten Petra Bayr (SPÖ), Rosa Ecker (FPÖ) und Nikolaus Scherak (NEOS).

„Regierung hat nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“
„Es könne durchaus sein, dass es von PolizistInnen in dieser fordernden Ausnahmesituation zu strittigen Entscheidungen gekommen sei“, so Nehammer. Er teile aber nicht die Meinung, dass die Mehrheit der Anzeigen aufgehoben werden solle, und betonte, dass die gesamte Bundesregierung „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt habe, „um die Sicherheit für die Menschen zu gewährleisten“.

Rechtliche Grundlagen für das polizeiliche Handeln während der Corona-Krise seien die Verordnungen des Gesundheitsministeriums gewesen, so Nehammer weiter. Klar sei jedenfalls, dass alle Fälle rechtsstaatlich abgehandelt werden, wie der Minister versicherte.

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP)

Unzulässige Strafen in Wien und Niederösterreich festgestellt
In Zeiten des Lockdowns wurden österreichweit Tausende Strafen wegen Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt. Mittlerweile haben zwei Landesverwaltungsgerichte - in Wien und Niederösterreich - festgestellt, dass Strafen unzulässig, weil gesetzlich nicht gedeckt, waren. Das Land Niederösterreich zahlt deshalb alle für Privatbesuche während des Lockdowns verhängten Strafen zurück.

Im Gesetz habe es doch einen „Graubereich“ gegeben, hatte Salzburgs Landeshauptmann Haslauer dazu am Montag festgestellt. Denn Privatbesuche seien nicht verboten gewesen, nur der Weg zum Nachbarn oder Verwandten sei beschränkt gewesen. Ob jetzt alle diese Strafen zurückzahlen sollen, müsse „jedes Land für sich entscheiden“, meinte Haslauer - um dann aber anzukündigen, sich um eine gemeinsame Linie zu bemühen.

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